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b) Schuld = nur Individualschuld
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Traditionell[206] wird davon ausgegangen, dass Verbände nicht schuldfähig sind. Nur gegenüber Menschen könne der Vorwurf sozialethischen Versagens erhoben werden, nur der Mensch könne sich aus freier und verantwortlicher Selbstbestimmung heraus für das Recht und gegen das Unrecht entscheiden, verfüge über eine „natürliche“ Schuldfähigkeit. Auf juristische Konstrukte sei der Schuldbegriff „schlechthin unübertragbar“.[207]