Читать книгу Handbuch des Strafrechts - Группа авторов - Страница 40

aa) Verschulden der Mitglieder

Оглавление

63

Der bereits bei der Handlungsfähigkeit dargestellte ältere Ansatz (Rn. 57) ging nicht nur davon aus, dass ein Verband durch seine Mitglieder „selbst“ handelt, sondern dass das schuldhafte Handeln der Mitglieder auch das Verschulden begründet,[208] der Verband also deshalb über eine „natürliche“ Schuldfähigkeit verfügt. Hiergegen wurde aber bereits früh zu Recht eingewandt, dass dies auf die pauschale Bestrafung aller Mitglieder unter einer Kollektivbezeichnung, also eine „Kollektivstrafe“, hinausläuft, was gegen den Grundsatz verstößt, dass jeder nach seiner eigenen Schuld zu bestrafen ist[209] (siehe heute § 29 StGB).

Handbuch des Strafrechts

Подняться наверх