Читать книгу DSGVO - BDSG - TTDSG - Группа авторов - Страница 62

II. Automatisierte und dateimäßige Verarbeitung (Abs. 1)

Оглавление

6

Aus Art. 2 Abs. 1 DSGVO ergibt sich die positive Bestimmung des Anwendungsbereichs der DSGVO, der vorbehaltlich der Ausnahmen in Art. 2 Abs. 2 DSGVO für die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten und die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateisystemen eröffnet ist. Damit werden technische Umstände beschrieben, die zur Anwendbarkeit der DSGVO führen.9 Entsprechend der DSRl, aber abweichend von der deutschen Konzeption der Anwendbarkeit des Datenschutzrechts, kommt es nicht auf die Tätigkeit des Verantwortlichen an (öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich).

DSGVO - BDSG - TTDSG

Подняться наверх