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E. Kompetenzkonflikte und Letztentscheidung
– das Ultra-vires-Problem
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Kompetenzkonflikte
Die europäische Kompetenzordnung stellt sich als anspruchsvoll differenziert und komplex dar. Dies steigert die Wahrscheinlichkeit von Meinungsunterschieden zu Kompetenzfragen und lenkt den Blick auf die Frage nach der Letztentscheidung bei Kompetenzkonflikten.
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Begrenzte Rolle von Vorrangregeln
Nicht selten wird in Mehrebenensystemen versucht, mit Kollisionsnormen (Vorrangprinzipien[192]) Konflikte zwischen den Ebenen zu kanalisieren. Hier könnte der vom EuGH für die EU richterrechtlich entwickelte Anwendungsvorrang eine Rolle spielen.[193] Festzuhalten ist aber, dass nur bei einem vorbehaltlosen Vorrangprinzip Kompetenzkonflikte schlicht mit Verweis auf das vorrangige Recht gelöst werden können. Versteht man Vorrang dagegen als Vorrang in der jeweiligen Kompetenzsphäre oder als Vorrang mit Kompetenzmäßigkeitsvorbehalt, dann ist die Frage nach der Kompetenzeinhaltung der Frage nach dem Vorrang vorgelagert.[194] Das gilt erst recht für Kompetenzordnungen mit mehreren Ebenen, die überschneidungsfrei angelegt sind – wie beispielsweise in Österreich –, die völlig ohne Vorrangregel auskommen und stets nur nach der richtigen – kollisionsfreien – Bestimmung der Kompetenzreichweite fragen.