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1. Begriff und Kontext

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Wie-Frage

Im Unterschied zum Subsidiaritätsprinzip findet das Verhältnismäßigkeitsprinzip auch auf Maßnahmen im Bereich der ausschließlichen Zuständigkeit der Union Anwendung. Art. 5 Abs. 4 EUV bestimmt als ein dritter (eigenständiger) Prüfungsschritt der Schrankentrias Art, Umfang und Intensität einer Maßnahme, ihre Reichweite und ihre materielle Regelungsdichte.[33] Es geht also um die Frage nach dem „Wie“ eines Tätigwerdens der Unionsebene.

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