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b) Indirekter Vollzug
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Unionsverwaltungsrecht
Beim indirekten Vollzug wird europäisches Verwaltungsrecht dezentral durch die mitgliedstaatliche Verwaltung vollzogen. Dabei sind der unmittelbare indirekte Vollzug und der mittelbare indirekte Vollzug zu unterscheiden.[53] Die Gesamtheit des kraft Unionsrechts für die mitgliedstaatliche Verwaltung verbindlichen und im indirekten Vollzug anzuwendenden Verwaltungsrechts wird auch als Unionsverwaltungsrecht bezeichnet.[54]
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Unmittelbarer und mittelbarer indirekter Vollzug
Beim unmittelbaren indirekten Vollzug werden unmittelbar anwendbare europäische Rechtsakte, d. h. Verordnungen und Beschlüsse, durch die mitgliedstaatlichen Verwaltungen dem Einzelnen gegenüber angewendet. Die mitgliedstaatliche Verwaltung wird insofern als Unterbau der Union instrumentalisiert (sog. Grundsatz der vertikalen Funktionenteilung).[55] Der Begriff des mittelbaren indirekten Vollzugs beschreibt dagegen den Fall, dass mitgliedstaatliche Behörden europäisches Recht vermittelt über mitgliedstaatliche Legislativakte (Umsetzungsrecht)[56] vollziehen. Die Ausgestaltung der entsprechenden Verwaltungsverfahren sowie die mitgliedstaatliche Verwaltungsorganisation richten sich grundsätzlich nach mitgliedstaatlichem Recht, wobei die Grundsätze der Effektivität und Äquivalenz zu beachten sind (sog. Milchkontorgrundsätze[57]).