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2. Allgemeines Verwaltungsrecht
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Kodifikation
Hinsichtlich bestehender Rechtsetzungskompetenzen der Union auf dem Gebiet des Allgemeinen Verwaltungsrechts ist zwischen einer Kodifikation des im direkten und des im indirekten Vollzug anwendbaren Rechts zu unterscheiden.[66] Die Diskussion in der Literatur kreist dabei im Wesentlichen um die Rechtsetzungsbefugnisse der Union auf dem Gebiet des Verwaltungsverfahrensrechts, wobei dieser Begriff, je nach Autor, unterschiedlich weit bzw. eng gefasst wird und beispielsweise auch Rechtsfragen betreffend Verwaltungsakte, Ansprüche auf Informationszugang und staatshaftungsrechtliche Aspekte umfassen kann. Ein solch weites Verständnis soll auch hier zugrunde gelegt werden.