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1. Verwaltungstypen, Vollzugsformen und anwendbares Verwaltungsrecht
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Differenzierungen
Im europäischen Verwaltungsverbund ist organisatorisch zwischen der EU-Eigenverwaltung und der mitgliedstaatlichen Verwaltung zu unterscheiden.[47] Auf Ebene des anwendbaren Verwaltungsrechts ist, soweit der Vollzug europäischen Verwaltungsrechts in Rede steht, überdies zwischen dem direkten Vollzug, dem indirekten Vollzug sowie verschiedenen Kooperations- und Verbundstrukturen zu differenzieren.