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b) Verwaltungsverfahrensrecht für den indirekten Vollzug
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Umfang der angestrebten Kodifikation
Während eine Unionskompetenz zur Kodifikation des Verwaltungsverfahrensrechts für den direkten Vollzug nahezu unbestritten ist, birgt die Frage, ob die EU darüber hinaus auch über die Kompetenz zur Kodifikation der im Rahmen des indirekten Vollzugs durch die Mitgliedstaaten anzuwendenden verwaltungsverfahrensrechtlichen Regelungen und Prinzipien verfügt, erhebliches Diskussionspotential. Insofern ist abermals nach dem Umfang der angestrebten Kodifikation zu unterscheiden.