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aa) Unionsinternes Eigenverwaltungsrecht
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Verfahrens- und Organisationsrecht
Der Begriff des unionsinternen Eigenverwaltungsrechts beschreibt die Gesamtheit des internen Verfahrens- und Organisationsrechts der EU-Eigenverwaltung. Es setzt sich zusammen aus den geschriebenen und ungeschriebenen Regelungen des Primär- und Sekundärrechts. Seit dem Vertrag von Lissabon ist in Art. 298 Abs. 2 AEUV eine ausdrückliche Kompetenzzuweisung an die EU zur Schaffung der entsprechenden Vorschriften niedergelegt.