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a) Kompetenzverteilung (Art. 5 Abs. 2 EUV)

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Rechtsetzungszuständigkeiten

Auf dem Gebiet des besonderen Verwaltungsrechts verfügt die EU über zahlreiche ausschließliche und geteilte Rechtsetzungszuständigkeiten. Als Beispiele seien das Wettbewerbs-, Beihilfe- und Zollrecht (ausschließliche Zuständigkeit) sowie das Umwelt-, Internetsicherheits- und Bankenaufsichtsrecht genannt (geteilte Zuständigkeit).

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