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2.4.2 Personelle und technische Leistungsfähigkeit von Berufsfeuerwehren
ОглавлениеLeistungsfähigkeitv. BerufsfeuerwehrenNeben der zeitlichen Komponente der Leistungsfähigkeit von Feuerwehren gibt es eine personelle und technische Komponentetechnische Komponenteder Leistungsfähigkeit, die im Begriff Mindesteinsatzstärke abgebildet wird. Um die sog. „Kritischen AuslegungsereignisseAuslegungsereignissekritisches Ereignis” in der Brandbekämpfung und der Technischen Hilfeleistung beherrschen zu können, sind bestimmte Mindestpersonalstärken und bestimmte minimale technische Möglichkeiten erforderlich. Kritisches Ereignis für die Bemessung der Anzahl von Feuerwehrkräften in Städten mit Berufsfeuerwehr (BF) bei Brandbekämpfung kritisches EreignisBrandbekämpfung BFist nach Meinung der AGBF [2.12]:
Brandbekämpfung in einem Obergeschoss eines
mehrgeschossigen Wohngebäudes,
vorgetragen über Treppenraum und tragbare Leitern
bei gleichzeitig durchgeführter Personenrettung.
Zwar machen die Ereignisse, bei denen diese Aufgaben parallel durchzuführen sind, nur einen Bruchteil aller Schadensfälle aus, jedoch ist bei einer Vielzahl von Brandalarmen nicht von vornherein auszuschließen, dass Menschen in Gefahr sind, so dass die Dimensionierungsüberlegungen für ein angemessenes SicherheitsniveauSicherheitsniveaubei Berufsfeuerwehren hier ansetzen müssen. Für die Beherrschung dieses Ereignisses ist nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBFAGBF) in Deutschland mindestens folgendes personelles und technisches GefahrenabwehrpotentialGefahrenabwehrpotentialBrandbekämpfung BFGefahrenabwehrpotentialn. AGBF erforderlich [2.12]:
2 Löschfahrzeuge (LF 20 oder HLF 20)
1 Drehleiter (DLK 23-12)
mit insgesamt 16 Einsatzkräften
Von diesen 16 Feuerwehrangehörigen sind mindestens 10 innerhalb einer HilfsfristHilfsfristBrandbekämpfung BF von 10 Minuten, die übrigen 6 innerhalb 15 Minuten erforderlich.
Für die Technische Hilfeleistung wird das kritische Ereigniskritisches Ereignistechnische Hilfeleistg. BF wie folgt definiert:
Schwerer Verkehrsunfall, technische Rettung
und medizinische Versorgung mehrerer Verletzter.
Hier wird mindestens der Einsatz folgender Kräfte und Mittel (GefahrenabwehrpotentialGefahrenabwehrpotentialtechnische Hilfeleistg. BF) Mindesteinsatzstärketechnische Hilfeleistg. BFerforderlich:
1 Rüstwagen (RW 2)
1 Löschfahrzeug (LF 20 oder HLF 20)
1 Rettungswagen
1 Notarzt
mit insgesamt 12 Einsatzkräften + Arzt
Die HilfsfristHilfsfristtechnische Hilfeleistg. BF für den Einsatz technische Hilfeleistung ist nicht einheitlich definiert, sie sollte bei 8 bis 10 Minuten liegen. Dies ist begründet in den zu unterstellenden Verletzungen der eingeklemmten Personen, für die das therapiefreie Intervall diese Zeit nicht wesentlich überschreiten sollte, um vernünftige Überlebenschancen sicherzustellen.
Je nach Größe der Stadt sind in bestimmtem Umfang Paralleleinsätze, die jeder für sich die obigen Einsatzeinheiten erfordern (Faustwert für Brände: je 100000 Einwohner und Tag ein Brandalarm), und Großeinsätze, die ein Mehrfaches der obigen Einsatzeinheiten erfordern, zu erwarten. Mit statistischen Methoden kann die zu erwartende Anzahl dieser gleichzeitigen Einsätze ermittelt werden. Hieraus ist die Anzahl der jeweils erforderlichen EinsatzeinheitenEinsatzeinheitenerforderliche Anzahl abzuleiten, die eine Stadt vorhalten muss, um ein bestimmtes, politisch festzulegendes Sicherheitsniveau zu garantieren (Brandschutzbedarfsplan, siehe Punkt 2.2 und [2.12]).
Für die Stadt Braunschweig (248 500 Einwohner, 3 parallele kritische Ereignisse) sind die in Abbildung 2-6 dargestellten Einsatzdienstfunktionen (auch als Alarmdienstfunktionen bezeichnet), organisatorisch zusammengefasst in den jeweiligen Einsatzeinheiten, erforderlich und vorhanden [2.13].