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2.6 Wirksamkeit und Zuverlässigkeit abwehrender Brandschutzmaßnahmen
ОглавлениеNach dem unter Punkt 2.5 ausgeführten ist klar, dass auch eine leistungsfähige Feuerwehr nicht immer erfolgreich sein kann. Die Wirksamkeit der eingeleiteten Lösch- und sonstigen Maßnahmen zur Rettung von Menschen, zur Begrenzung der Ausbreitung von Bränden und Rauch und des Sachschadens kann daher im Durchschnitt nicht 100 % betragen. Als Wirksamkeit oder Effektivität wird in diesem Buch das Verhältnis der tatsächlich erreichten Schutzziele im realen Brandfall zu den vorgegebenen Schutzzielen (nach Brandschutzbedarfsplan – Punkt 2.2 – oder Anlagenauslegung) bezeichnet:
WEffektivität = Schutzziele wurden erreicht / Schutzziele vorgegeben
Aus den verfügbaren Daten der vfdb-Brandschadenstatistik [2.50] können zur Wirksamkeit von Löschmaßnahmen die in Tabelle 2-5 aufgeführten Erkenntnisse abgeleitet werden:
Kennzahl | Anteil der erfassten Brände | ||
Berufsfeuerwehr | Freiwillige Feuerwehr | Werkfeuerwehr | |
Sachschaden < 1000 € | 56 % | 60 % | 91 % |
Brand auf einen Gegenstand begrenzt | 67 % | 71 % | 96 % |
Rauchausbreitung nicht nennenswert | 29 % | 31 % | 91 % |
Tabelle 2-5:
Einige Daten zur Wirksamkeit von Löschmaßnahmen der Feuerwehr
Unter Zuverlässigkeit wird hier die Eigenschaft eines brandschutztechnischen Systems verstanden, während eines bestimmten Zeitraumes die in der Spezifikation vorgegebenen Funktionen im Anforderungsfall ohne Ausfall auszuführen. Die Zuverlässigkeit wird durch die Wahrscheinlichkeit ausgedrückt, dass in diesem Zeitintervall (meistens 1 Jahr) kein Ausfall erfolgt. Ein Ausfall ist definiert als nicht auslegungsgerechte Funktion, d.h. das System ist im Anforderungsfall nicht verfügbar (z.B. wegen Wartung) oder erreicht nicht die spezifizierte Leistung. Beispiele können eine Feuerwehr oder eine Löschanlage sein, die einen innerhalb des Anforderungsprofils liegenden Brand nicht beherrschen. Die Zuverlässigkeit eines Systems wird üblicherweise auch durch den Komplementärwert, die Versagenswahrscheinlichkeit, ausgedrückt.
Aufbauend auf den allgemein akzeptierten Zieldefinitionen der öffentlichen Feuerwehren (Punkte 2.4.2 und 2.4.4) kann näherungsweise die Begrenzung eines
Wohnungsbrandes für Berufsfeuerwehren
Zimmerbrandes für Freiwillige Feuerwehren
auf das Ausmaß bei Eintreffen als „spezifizierte Leistung“ dieser Feuerwehren angenommen werden (Für Werkfeuerwehren gibt es kein allgemeingültiges und vergleichbares Leistungskriterium). Vergleicht man die in der vfdb-Brandschadenstatistik verfügbaren Daten hierzu, ergeben sich die in Tabelle 2-6 dargestellten Zuverlässigkeiten bzw. Versagenswahrscheinlichkeiten.
Leistungskriterium | Zuverlässigkeit (Leistung erreicht) | Versagenswahrscheinlichkeit (Leistung nicht erreicht) | ||||
BF | FF | gesamt | BF | FF | gesamt | |
Zimmerbrand | 0,89 | 0,87 | 0,88 | 0,11 | 0,13 | 0,12 |
Wohnungsbrand | 0,94 | 0,91 | 0,93 | 0,06 | 0,09 | 0,07 |
Tabelle 2-6:
Zuverlässigkeit von Löschmaßnahmen öffentlicher Feuerwehren (berechnet auf der Grundlage der Daten aus [2.50])
Anmerkung: | Auf Grund seiner beruflichen Erfahrung und Daten des DFV [2.17] vermutet der Autor, dass die Zuverlässigkeitswerte in Tabelle 2-6 (die aus nur 1216 auswertbaren Datensätzen tatsächlicher Gebäudebrände abgeleitet wurden) gegenüber jenen aller Feuerwehren in Deutschland ca. 0,10 höher sind. Die Versagenswahrscheinlichkeit von Löschmaßnahmen der öffentlichen Feuerwehren könnte deutschlandweit damit bei etwa 0,20 liegen. |
Eine Versagenswahrscheinlichkeit von insgesamt ca. 0,20 stimmt in etwa mit den aus dem Nationalen Anhang zu DIN EN 1991-1-2 [2.51] zu entnehmenden Werten überein (0,10 bis 0,25), wenn unterstellt wird, dass Nutzer bei den ausgewerteten Bränden soweit zumutbar eigene Löschversuche unternommen haben.
Ähnliche, aus [2.52] entnehmbare Daten anderer europäischer Länder liegen tagsüber bei ca. 0,10 jedoch in der Nacht bei ca. 0,21.