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3.1 Zugänge
ОглавлениеDie Rechtsgrundlage für Zugänge für die Feuerwehr ist in der Musterbauordnung wie folgt formuliertRechtsgrundlagenZugänge f. d. Feuerwehr:Zugänge f. d. FeuerwehrRechtsgrundlage
MBO § 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken [3.1]
„(1) Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die FeuerwehrFeuerwehrZugänge f. d. ~ ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen; zu anderen Gebäuden ist er zu schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt. …“
Zugänge dienen der Erschließung rückwärtiger Grundstücksteile mit Rettungs- und Löschgeräten der Feuerwehr und müssen die folgenden Anforderungen erfüllen um den Transport auch sperrigen Gerätes (Dreiteilige Schiebleiter, Lüfter) zu ermöglichen (Abbildung 3-1):
Breite mindestens 1,25 m
keine Einengung durch Einbauten
bei Türöffnungen und anderen geringfügigen Einengungen genügt eine lichte Breite von 1,0 m
können überbaut sein (Durchgänge)
lichte Höhe mindestens 2,2 m (in Türen genügen 2 m) Zugänge f. d. FeuerwehrAbbildung
Abbildung 3-1:
Feuerwehrzugang nach DIN 14090