Читать книгу Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz - Hans-Joachim Gressmann - Страница 35

3.1 Zugänge

Оглавление

Die Rechtsgrundlage für Zugänge für die Feuerwehr ist in der Musterbauordnung wie folgt formuliertRechtsgrundlagenZugänge f. d. Feuerwehr:Zugänge f. d. FeuerwehrRechtsgrundlage

MBO § 5 Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken [3.1]

„(1) Von öffentlichen Verkehrsflächen ist insbesondere für die FeuerwehrFeuerwehrZugänge f. d. ~ ein geradliniger Zu- oder Durchgang zu rückwärtigen Gebäuden zu schaffen; zu anderen Gebäuden ist er zu schaffen, wenn der zweite Rettungsweg dieser Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr führt. …“

Zugänge dienen der Erschließung rückwärtiger Grundstücksteile mit Rettungs- und Löschgeräten der Feuerwehr und müssen die folgenden Anforderungen erfüllen um den Transport auch sperrigen Gerätes (Dreiteilige Schiebleiter, Lüfter) zu ermöglichen (Abbildung 3-1):

 Breite mindestens 1,25 m

 keine Einengung durch Einbauten

 bei Türöffnungen und anderen geringfügigen Einengungen genügt eine lichte Breite von 1,0 m

 können überbaut sein (Durchgänge)

 lichte Höhe mindestens 2,2 m (in Türen genügen 2 m) Zugänge f. d. FeuerwehrAbbildung

Abbildung 3-1:

Feuerwehrzugang nach DIN 14090

Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz

Подняться наверх