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2.5.3 Leistungsgrenzen der Feuerwehrtechnik

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Die Leistungsgrenzen der Rettungsgeräte der Feuerwehr illustriert Abbildung 2-7. Hinsichtlich der Grenzen der technischen LeistungsfähigkeitLeistungsfähigkeittechnische des Gerätes zur Brandbekämpfung ist bereits seit 1970 ist bekannt, dass Brände, die eine Fläche von mehr als 400 m2 erreichen, von der Feuerwehr nur noch in Ausnahmefällen gelöscht werden können (Klingsohr [2.37]). Diese Erkenntnis wurde Ende der 70er Jahre durch Hosser et al. [2.38] und Schubert [2.39] auch theoretisch begründet.

Abbildung 2-7:

Grenzen der Rettungsgeräte der Feuerwehr (siehe auch Anmerkung 2 unter Punkt 2.5.1)

Rettungsgeräteder FeuerwehrFeuerwehrRettungsgeräteSelbstverständlich werden auch Brände, die größer werden als 400 m2 letztendlich gelöscht, dies gelingt aber nur noch, indem sich die Feuerwehr hinter baulich gegebene Brandbekämpfungsabschnittsgrenzen (Brandwände, REI 90-Wände) zurückzieht und sich zunächst auf den Schutz der Nachbarschaft des Brandbereiches beschränkt. Erst wenn die Brandlast im Wesentlichen verbrannt, der betroffene Bereich also ausgebrannt ist (vergl. Kapitel 1), wird ein Ablöschen derartiger größerer Brände wieder möglich.

Ein weiterer begrenzender Faktor der Leistungsfähigkeit von Feuerwehren liegt in der verfügbaren LöschwassermengeLöschwassermengeverfügbare. Halpaap [2.40] hat ermittelt, dass Feuerlöschkräfte im Durchschnitt ca. 20 Minuten nach Brandentstehung in der Lage sind, das Feuer zu bekämpfen, d.h. die Eingreifzeit (Abbildung 2-3) beträgt 20 Minuten. Die Wasserversorgung ist nun darauf ausgelegt, im Allgemeinen 1.600 l/min (= 96 m³/Std.), in Industriegebieten 3200 l/min zu liefern (vergl. Kapitel 4). Geht man davon aus, dass diese Wassermengen zur Beherrschung eines Standard-Brandabschnittes von 1600 m² ausreichen, so ergibt sich bei unterstelltem Vollbrand eine verfügbare Wasserbeaufschlagung von 1 l/m² min bis 2 l/m² min LöschmittelrateMindest~ von WasserMindestaufbringratev. WasserWasserbeaufschlagungMindest~ bei der Brandbekämpfung(dies sind Wasserbeaufschlagungen, die auch in Österreich vorgesehen sind). Wenn nun ein Brand bei Wirksamwerden der Maßnahmen der Feuerwehr bereits größer als 1600 m² ist, kann er u.U. nur noch an den baulichen Grenzen aufgehalten werden.

Für größere bauliche Anlagen haben Halpaap in [2.40] und Schubert in [2.39] die Einsatzgrenzen der Feuerwehr aufgrund der bis zur Verfügbarkeit einer ausreichenden Löschwassermenge vergehenden Zeit und der häufig gegebenen faktischen Unmöglichkeit, dieses Wasser über Geräte der Feuerwehr auf die Brandstelle zu bringen, dargestellt.

Die üblicherweise in Löschfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehr mitgeführte Wassermenge von 600 Liter bis 800 Liter reicht statistisch für ca. 75 % aller Brände aus ([2.15]). Dies heißt aber, dass in 25 % der Brände nur über die Erschließung von Wasserentnahmestellen eine ausreichende Wasserlieferung bereitgestellt werden kann, dies bedeutet jedoch einen deutlich erhöhten Bedarf an Personal und Zeit. Nicht selten aber – siehe Punkt 2.4.5 – steht in sog. Schlafgemeinden dieses Personal in der ersten entscheidenden Einsatzphase nicht zur Verfügung.

Ein Vergleich der von Lubosch et al. [2.41] ermittelten Löschwasserraten für Mischbrandlasten, wie sie in Wohn- und Bürogebäuden anzutreffen sind, von 8 l/m² min bis 10 l/m2 min (siehe Tabelle 2-4 und bei Graeger [2.42]) mit den für den unter Punkt 2.2 dargestellten kritischen Brand vorgesehenen 100 l/min (C-Rohr) macht deutlich, dass mit dieser Wasserbeaufschlagung eine im Vollbrand stehende Fläche von nur ca. 12 m² erfolgreich gelöscht werden kann. Noch dazu muss das Ablöschen innerhalb von nur 5 Minuten bis 6 Minuten erfolgreich beendet sein, um nicht zum sofortigen Aufbau einer Wasserversorgung gezwungen zu sein. Diese würde wiederum Personal binden, das manchmal einfach nicht zur Verfügung steht. Ein im Vollbrand stehendes etwas größeres Zimmer kann also als Grenze der Leistungsfähigkeit einer einzelnen Freiwilligen Feuerwehr bezeichnet werden.

Eingesetztes Löschmittel Löschverfahren Brandstoff Anwendungsrate [l/min * m2]
Wasser Vollstrahl glutbildender Stoff (Brandklasse A) 10
Sprühstrahl 8
Wasser / Schaummittel Vollstrahl 8
Sprühstrahl 6
Wasser Vollstrahl schmelzender Stoff (Brandklasse B) 8
Sprühstrahl 6
Wasser / Schaummittel Vollstrahl 6
Sprühstrahl 4
Schaum Schwerschaum glutbildender Stoff (Brandklasse A) 4
Mittelschaum 2
Leichtschaum 2
Schwerschaum schmelzender Stoff (Brandklasse B) 2
Mittelschaum 1
Leichtschaum 1
Schwerschaum brennbare Flüssigkeit (Al) 8
Mittelschaum 6
Leichtschaum 4Löschmittelratereal

Tabelle 2-4:

Reale Anwendungsraten von Löschmitteln im Löscheinsatz nach [2.41]

Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz

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