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4.4 Richtwerte für den Löschwasserbedarf

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GrundschutzLöschwasserbedarfFür die Bemessung der erforderlichen Löschwassermengen des Grundschutzes wird in der Bundesrepublik Deutschland das Arbeitsblatt W 405 des DVGWDVGW W 405Löschwasser-Grundschutz [4.6] zugrunde gelegt. Dieses Arbeitsblatt gibt den gesamten Löschwasserbedarf für den Grundschutz in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung und der Gefahr der BrandausbreitungBrandausbreitungu. Löschwasserbedarf an (Tabelle 4-1).

Tabelle 4-1:

Löschwasserbedarf nach DVGW W 405 (bei der Anwendung sind die Anmerkungen 1 bis 5 dieses Arbeitsblattes zu beachten)

LöschwasserBedarf nach DVGW W 405Die in Tabelle 4-1 geforderten Löschwasservolumenströme sind in der Regel ausreichend, der Feuerwehr einen wirksamen Löschangriff mit mehreren Rohren (Wasserlieferung jeweils ca. 100 l/min bis ca. 400 l/min) an einem typischen Objekt der genannten baulichen Nutzung zu ermöglichen und gleichzeitig die noch nicht betroffene Nachbarschaft des Brandobjektes zu schützen. Der gesamte Volumenstrom für den Grundschutz muss in 300 m Umkreis aus nicht mehr als 2 Entnahmestellen zur Verfügung stehen. Um einen zügigen Löschangriff auch bei ungünstigen Verhältnissen sicher zu stellen (vergl. Punkt 2.4.5), darf nach Auffassung der deutschen Feuerwehren die Löschwasserentnahmestelle für den 1. Löschangriff nicht mehr als 75 m Laufweg vom Zugang des Grundstückes entfernt sein [4.32].

Maßnahmen für den Objektschutz erfordern die Abstimmung zwischen dem jeweiligen Inhaber oder Eigentümer des Objektes, der für den Brandschutz zuständigen Behörden und den für die volle oder anteilige Bereitstellung des Löschwassers zuständigen Stellen. Für den ObjektschutzObjektschutzLöschwasserbedarf kann die folgende Tabelle 4-2 zu Grunde gelegt werden, sofern im Rahmen eines BrandschutzkonzeptesBrandschutzkonzeptLöschwasserbedarf [4.7] keine genauere Bestimmung der erforderlichen Löschwassermenge erfolgt:

Löschwasserbedarf Gebäudeart
400 l/min für ½ Stunde Löschzeit Lauben, Wochenendhäuser etc.
600 l/min für 1 Stunde Löschzeit kleine freistehende Gebäude <= 2 Geschosse z. B Einfamilienhäuser
800 l/min für 1 Stunde Löschzeit Wohngebäude <= 3 Geschosse
1000 l/min für 2 Stunden Löschzeit Wohngebäude <= 3 Geschosse, teilweise (kleinere) Geschäfte oder Gewerbebetriebe
1600 l/min für 2 Stunden Löschzeit Geschäfts- oder Gewerbegebäude mit <= 3 Geschossen, Wohngebäude mit > 3 Geschossen einschließlich Geschäften oder Gewerbebetrieben
3200 l/min für 2 Stunden Löschzeit Geschäfts- oder Gewerbegebäude mit > 3 Geschossen, Industrie- und Lagergebäude ohne übergroße Brandabschnitte, Warenhäuser, Versammlungsstätten, Ausstellungsbauten, Museen, Krankenhäuser etc.
über 3200 l/min für > 2 Stunden Löschzeit Industrie- und Lagergebäude mit übergroßen Brandabschnitten, Holzlagerplätze und ähnliche bauliche AnlagenLöschwasserObjektschutz

Tabelle 4-2:

Löschwasserbedarf für den Objektschutz (nach [4.8])

Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz

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