Читать книгу Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz - Hans-Joachim Gressmann - Страница 26
2.4.4 Personelle und Technische Leistungsfähigkeit von Freiwilligen Feuerwehren
ОглавлениеFreiwillige FeuerwehrenLeistungsfähigkeitDie unter Punkt 2.4.1 aufgeführten Anforderungen hinsichtlich der Hilfsfrist gelten selbstverständlich unabhängig vom Ort, d.h. insbesondere auch in Gemeinden, die nur eine Freiwillige Feuerwehr aufstellen. Allerdings ist in solchen Gemeinden nicht selten die Gefahrensituation und damit das Risiko ein anderes als in Großstädten, da in kleineren Gemeinden häufig die typischen Risiken einer Großstadt, die sich aus Versammlungsstätten, größeren Kaufhäusern, Hochhäusern, größeren Produktionsstätten etc. ergeben, nicht vorhanden sind. Eine detaillierte Risikoanalyse kann deshalb möglicherweise eine geringere erforderliche Mindesteinsatzstärke ergeben. Für Freiwillige Feuerwehren wird nach Analysen von Einsatzfällen das folgende kritische Ereigniskritisches EreignisBrandbekämpfung FF definiert (Antwerpes [2.28], Pleß [2.29]):
Der kritische Brand ist ein Wohnraumbrand in einer bewohnten Wohnung mit einer Person in Notlage, die sich nicht selbst retten kann.
Der Brand ist ein Kleinbrand, der durch das Vornehmen eines C-Rohres gelöscht werden kann.
Der Brand ist im Obergeschoss eines maximal zweigeschossigen Gebäudes mit ausgebautem Dachgeschoss ausgebrochen, die Rauchgase breiten sich im Gebäude aus.
Mit der Eingrenzung auf zweigeschossige Gebäude mit einem ausgebauten Dachgeschoss wird der wesentliche Teil der für kleinere Gemeinden typischen Ein- und Zweifamilienhäuser erfasst. Diese Gebäude sind mit tragbaren Leitern der Feuerwehr erreichbar (siehe Punkt 2.5), so dass ein Angriff sowohl über den Treppenraum als auch im ungünstigsten Fall über tragbare Leitern von außen möglich wird.
Für die Erledigung dieser Aufgaben wird für Freiwillige Feuerwehren übereinstimmend die folgende MindesteinsatzstärkeMindesteinsatzstärkeBrandbekämpfung FF (GefahrenabwehrpotentialGefahrenabwehrpotentialBrandbekämpfung FF) empfohlen:
Löschfahrzeug LF 10/6
mit einer Besatzung von 1/8 (Löschgruppe).
Die o.g. Mindesteinsatzstärke muss in einer HilfsfristHilfsfristBandbekämpfung FF von maximal 10 Minuten tätig werden können, um die Menschenrettung im verqualmten Gebäude auf zwei voneinander unabhängigen Wegen durchzuführen und die Brandbekämpfung einzuleiten. Eine weitere gleiche taktische Einheit muss zur Bewältigung dieses Ereignisses mit einer Hilfsfrist von maximal 13 Minuten eintreffen. Hieraus folgt, dass für Gemeinden, die nur eine Freiwillige Feuerwehr aufstellen, das SicherheitsniveauSicherheitsniveaubei Freiwilliger Feuerwehr i. A. etwas geringer ist als in Großstädten.
Wenn die Risikoanalyse ergibt, dass möglicherweise Hubrettungsgeräte erforderlich sind, muss dieses Rettungsgerät in der Mindesteinsatzstärke für den Ersteinsatz enthalten sein; so kann dann z.B. eine Drehleiter DLK 23/12 mit einer Besatzung von zwei Feuerwehrmännern und ein Löschgruppenfahrzeug, welches dann nur mit 7 Feuerwehrmännern besetzt wird, anrücken.
Als kritisches Ereigniskritisches Ereignistechnische Hilfeleistg. FF für die technische Hilfeleistung wird definiert (Antwerpes [2.28]):
Verkehrsunfall mit einem PKW und einer eingeklemmten Person
Einsatzstelle nicht gegen Verkehr gesichert
Kraftstoff läuft aus
Für die Bewältigung dieser Einsatzaufgabe wird die folgende MindesteinsatzstärkeMindesteinsatzstärketechnische Hilfeleistg. FF (GefahrenabwehrpotentialGefahrenabwehrpotentialtechnische Hilfeleistg. FF) empfohlen:
Löschfahrzeug LF 10/6 mit Hilfeleistungssatz
mit einer Besatzung von 1/8 (Löschgruppe).
Die obige Mindesteinsatzstärke muss zur technischen Hilfeleistung in einer HilfsfristHilfsfristtechnische Hilfeleistg. FF von maximal 8 Minuten vor Ort sein. Dies ist begründet in den zu unterstellenden Verletzungen der eingeklemmten Person, für die das therapiefreie Intervall diese Zeit nicht wesentlich überschreiten sollte, um vernünftige Überlebenschancen sicherzustellen.