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4.2 Wasser als Löschmittel
ОглавлениеLöschmittelWasserDas Löschmittel WasserWasserals Löschmittel ist weltweit nach wie vor das meistgenutzte Löschmittel überhaupt. Die übrigen Löschmittel sind wenigen Sonderfällen vorbehalten (durch den Autor geschätzt: weniger als 3 % der Brände), in denen Wasser nicht anwendbar ist. Ausführungen zu den Eigenschaften und Anwendungsmöglichkeiten des Löschmittels Wasser enthält ausführlich der Anhang 2. Nachfolgend werden die brandschutztechnischen Anforderungen an die Verfügbarkeit bestimmter Löschwassermengen und deren Bereitstellung durch die zuständigen öffentlichen und privaten Träger erläutert.
Damit WasserWasserals Lebensmittel als Lebensmittel und Löschmittel genutzt werden kann, müssen die folgenden Anlagen zur Verfügung stehen:
Anlagen zur Wassergewinnung,
aus dem Grundwasser: Quellfassungen, Brunnen,
aus Oberflächengewässern,
Anlagen zur Wasseraufbereitung,
Reinigung durch physikalische, chemische und biologische Verfahren,
Anlagen zur Wasserfortleitung,
Pumpenanlagen,
Anlagen zur Wasserspeicherung,
Hochbehälter, Tiefbehälter, Druckbehälter,
Anlagen zu Wasserverteilung,
Hauptwasserleitungen, Versorgungsleitungen, Anschlussleitungen, und
Anlagen zur Wasserentnahme,
Hauswasseranlagen, Hydranten.
Im Folgenden werden nur die für den Abwehrenden und Anlagentechnischen Brandschutz wesentlichen Aspekte der o.g. Anlagen weiter behandelt. Zur weiteren Information über WassergewinnungWassergewinnung etc. sei auf die Fachliteratur (z.B. Kircher [4.2], Riek [4.3], Timmer [4.5]) verwiesen. Es wird hier davon ausgegangen, dass Löschwasser grundsätzlich zur Verfügung steht und alle in Industrienationen üblichen Anlagen für die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser ebenfalls vorhanden und nutzbar sind. Dargestellt werden jedoch die sich aus der Nutzung des Wassers als Löschwasser ergebenden zusätzlichen Anforderungen. Letztere zu erfüllen ist heute im Zeichen der Privatisierung von Wasserversorgungsbetrieben mehr und mehr (finanzielle) Aufgabe der Nutzer, d.h. der Gemeinden und Bauträger (Janowitz [4.4]).