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4.3 Bereitstellung von Löschwasser

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Für die Zuordnung der Verpflichtung zur Bereitstellung ausreichender Löschwassermengen sind die folgenden Begriffe wichtig:

Grundschutz

… ist der Brandschutz GrundschutzLöschwasserbedarffür Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete ohne erhöhtes Sach- und Personalrisiko. LöschwasserbedarfGrundschutz

ObjektschutzObjektschutzLöschwasserbedarfLöschwasserbedarfObjektschutz

… ist der über den Grundschutz hinausgehende, objektbezogene Brandschutz.

1 für Objekte mit erhöhtem Brandrisiko, z.B. Holzlagerplätze, Parkhäuser, Betriebe zur Herstellung und Verarbeitung von Lösungsmitteln, Lagerplätze für leicht entzündbare Güter,

2 für Objekte mit erhöhtem Personenrisiko, z.B. Versammlungsstätten, Geschäftshäuser, Krankenhäuser, Hotels, Hochhäuser,

3 für sonstige Einzelobjekte wie Aussiedlerhöfe, Raststätten, Kleinsiedlungen, Wochenendhäuser.

GrundsätzeLöschwasserversorgungNach den Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer ist der Brandschutz eine Aufgabe der Gemeinden. Daher fällt auch die LöschwasserversorgungLöschwasserversorgungGrundsätze hinsichtlich des GrundschutzesGrundschutzAufgabe der Gemeinden in ihren Verantwortungsbereich. Für die Versorgung mit Löschwasser für den Brandschutz kann eine Gemeinde vor Probleme gestellt sein, die über den Rahmen der allgemeinen Versorgung mit Trinkwasser hinausgehen.

Von der Gemeinde ist für Bauplanungsmaßnahmen, wie der Entwicklung eines Gewerbegebietes, der Ausweisung von Siedlungsgebieten etc., jeweils zu prüfen, welche Löschmittel zur Anwendung kommen sollen. Wird LöschwasserLöschwasserPlanung für den Brandschutz benötigt, so ist zunächst festzustellen, wie viel Wasser (nach Volumenstrom und Fließdruck) erforderlich ist (LöschwasserLöschwasserBedarfbedarf) und inwieweit das Löschwasser aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz oder offenen Wasserläufen, Teichen, Brunnen, Behältern (Löschwasserbehälter, auch Behälterfahrzeuge) entnommen werden kann. Zu ermitteln ist die insgesamt günstigste Lösung, wobei den unerschöpflichen Entnahmemöglichkeiten außerhalb des Trinkwasserrohrnetzes besondere Bedeutung zukommt.

Der Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen Trinkwasserversorgung für Löschzwecke ist abhängig vom Wasserdargebot (verfügbare Menge), der Leistungsfähigkeit des Rohrnetzes und der Versorgungssituation. Sofern das LöschwasserdargebotLöschwasserDargebot für die beabsichtigte bauliche Entwicklung nicht ausreicht, kann die Maßnahme nicht umgesetzt werden (siehe Abbildung 4-1). Dabei soll auch während der Entnahme von Löschwasser die Trinkwasserversorgung gewährleistet sein. Es dürfen insbesondere keine unübersehbaren Risiken, die den Bestand der Wasserverteilungsanlagen gefährden, eingegangen werden. LöschwasserversorgungProjektierung

Abbildung 4-1:

Projektierung der Löschwasserversorgung, Ablaufschema (zum Begriff Löschbereich siehe Punkt 4.5.2)

Abwehrender und Anlagentechnischer Brandschutz

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