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1.2.2 Unternehmensbewertung
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Als Basis für die Festlegung des Umtauschverhältnisses sind die an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger zu bewerten. Das Umtauschverhältnis und damit die Unternehmensbewertungen sind auch Gegenstand des Verschmelzungsberichts und der Verschmelzungsprüfung.[11]