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5.2 Mehrstaatlichkeit

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Das Mehrstaatlichkeitsprinzip wird hier bereits dadurch erfüllt, dass die SE-Tochtergesellschaft durch eine SE selbst gegründet wird. Die SE ist eine supranationale Gesellschaft, die selbst nur unter Einhaltung des Mehrstaatlichkeitsprinzips gegründet werden konnte. Ihre eigene transnationale Dimension vermittelt sie ihrer Tochtergesellschaft.

Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea

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