Читать книгу Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski - Страница 165
2.2.4 Einbringungsverfahren
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Nach erfolgter Zustimmung zum Gründungsplan können die Gesellschafter der Gründungsgesellschaften ihre Gesellschaftsanteile in zwei Stufen in die zu gründende Holding-SE einbringen. Zunächst steht allen Gesellschaftern der Gründungsgesellschaften eine Einbringungsfrist von drei Monaten zur Verfügung, ihre Gesellschaftsanteile in die zu gründende Holding-SE einzubringen. Wenn danach feststeht, dass die Gründungsvoraussetzungen erfüllt sind, steht den Gesellschaftern, die sich bis dahin nicht an dem Anteilstausch beteiligt haben, eine weitere Nachfrist von einem Monat zur Verfügung.