Читать книгу Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea - Hans-Peter Schwintowski - Страница 425

4. Ordentliche und außerordentliche Hauptversammlung

Оглавление

19

Eine Unterscheidung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Hauptversammlung kennt die SE-VO nicht. Wie bei der deutschen AG kann als ordentliche Hauptversammlung die jährlich einzuberufende Hauptversammlung bezeichnet werden, die insbesondere – gem. Art. 61 SE-VO nach den Vorschriften des deutschen Aktienrechts – den festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht entgegennimmt, über die Verwendung des Bilanzgewinns entscheidet und über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats bzw. des Verwaltungsrats beschließt.[16] Um eine außerordentliche Hauptversammlung handelt es sich dann, wenn nicht die von Jahr zu Jahr regelmäßig wiederkehrenden Tagesordnungspunkte behandelt werden sollen.[17] Rechtliche Bedeutung hat die Unterscheidung nicht.[18]

Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft - Societas Europaea

Подняться наверх