Читать книгу Handbuch des Aktienrechts - Hans-Peter Schwintowski - Страница 359
1.6 Anmeldung der Kapitalherabsetzung
Оглавление346
Gem. § 227 AktG ist die Durchführung der Kapitalherabsetzung zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Die Anmeldung hat nur deklaratorischen Charakter, da die Kapitalherabsetzung bereits mit der Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses wirksam wird.[54] Anmeldung und Eintragung der Durchführung der Kapitalherabsetzung können mit der Anmeldung und Eintragung des Beschlusses über die Herabsetzung auch verbunden werden (vgl. § 227 Abs. 2 AktG). Inhaltlich hat das Registergericht nach § 227 AktG zu prüfen, ob die vorstehend beschriebenen Durchführungsmaßnahmen erfolgt sind.
5. Kapitel Kapitalmaßnahmen › III. Herabsetzung des Grundkapitals › 2. Vereinfachte Kapitalherabsetzung