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IV. Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

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Aus dem Verhältnis zwischen dem Eigentümer und dem herausgabepflichtigen Besitzer entwickeln die §§ 987 ff Ansprüche des Eigentümers auf Ersatz derjenigen Schäden, die aus Beschädigung oder Untergang der herauszugebenden Sache folgen, ferner Ansprüche auf Erstattung von Nutzungen, die der nichtberechtigte Besitzer gezogen bzw zu ziehen unterlassen hat. Demgegenüber hat der Besitzer uU Ansprüche auf Ersatz der Verwendungen, die er für die herauszugebende Sache gemacht hat. Die im Einzelnen sehr differenziert geregelten Ansprüche aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis stehen allerdings in Konkurrenz zu Ansprüchen aus Vertrag, aus unerlaubter Handlung und insbesondere aus ungerechtfertigter Bereicherung, so dass eine getrennte Darstellung notwendig ist, die sich nicht nur als Ergänzung des gesetzlichen Eigentumsschutzes versteht (näher dazu Rn 311 ff).

BGB-Sachenrecht

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