Читать книгу Vernehmungen - Heiko Artkämper - Страница 69
2.5Informatorische Befragungen
Оглавление165Zu einem Zeitpunkt, an dem noch nicht geklärt ist, ob überhaupt ein strafrechtlich relevantes Geschehen infrage kommt und ob eine der anwesenden befragten Personen als Beteiligter dieser Straftat vernommen werden soll, sind sogenannte informatorische Befragungen anerkannt. Zu diesem Zeitpunkt besteht noch kein Beschuldigtenstatus.18
§ 9 Abs. 2 PolG NRW (Befragung, Auskunftspflicht, allgemeine Regeln der Datenerhebung)
(2) Die Polizei kann jede Person befragen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie sachdienliche Angaben machen kann, die für die Erfüllung einer bestimmten polizeilichen Aufgabe erforderlich sind. Für die Dauer der Befragung kann die Person angehalten werden.
Entsprechende Regelungen finden sich auch in den Polizeigesetzen der anderen Länder.
Beispiel:
166Befragt etwa ein Polizeibeamter am „Tatort“ oder in dessen Umgebung Personen danach, ob sie ein bestimmtes Geschehen beobachtet haben, liegt darin selbst dann keine Vernehmung, wenn die Befragung von der Hoffnung getragen ist, dass es gelingt, einen Täter zu ermitteln.19
167Sicherlich gibt es viele Fälle, in denen Polizeibeamte zu einem Unfall gerufen werden und aufgrund einer Massenkarambolage eine strafrechtlich relevante Zuordnung in keiner Weise möglich ist. Genau diese – aber auch allein diese – Fälle sind diejenigen, die unbestritten außerhalb einer Belehrungspflicht liegen und informatorische Befragungen ermöglichen.