Читать книгу Vernehmungen - Heiko Artkämper - Страница 78
2.10.1Rechtsnatur der Anzeigeaufnahme
Оглавление207Der wesentliche Unterschied zwischen einer Vernehmung und einer Anzeigeaufnahme besteht darin, dass die Initiative zur Sachverhaltserforschung nicht von den Strafverfolgungsorganen, sondern von einer Privatperson ausgeht. Nach der o. g. Definition ist daher die Anzeigeaufnahme zunächst keine Vernehmung im eigentlichen Sinne.
208Die Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. Sie ist eine bloße Anregung des Anzeigenden …, es möge geprüft werden, ob Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht.“36
209Die rechtlichen Regelungen, die im Rahmen einer Vernehmung Geltung beanspruchen, sind daher nicht direkt anwendbar. Allerdings wohnt einer Anzeigeaufnahme oftmals eine Dynamik inne, da der Übergang zwischen Anzeigeerstattung und dadurch bedingter zeugenschaftlicher Vernehmung fließend ist. Es kann daher – auch wenn gesetzlich nicht vorgeschrieben – keinesfalls schaden, wenn die Belehrungsvorschriften, die für Zeugenvernehmungen gelten, auch hier berücksichtigt werden.