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2.6Sondierungsfragen
Оглавление168Nach Weihmann/Schuch20 gibt es neben bzw. in der informatorischen Befragung auch sogenannte Sondierungsfragen. Die Autoren bezeichnen damit solche Fragen, die der Befragte aufgrund einer rechtlichen oder gesetzlichen Pflicht beantworten muss; sie benennen dafür
–§ 111 OWiG (Frage nach den Personalien),
–§ 4 Abs. 2 FeV (Frage nach dem Führerschein) und
–§ 48 StPO (Frage, ob jemand als Zeuge in Betracht kommt)
als Beispiele.
Praxistipp: | |
169 | Die Anerkennung derartiger Sondierungsfragen als spezielle Kategorie scheint nicht erforderlich. Informatorische Befragungen reichen aus und die Frage nach dem Führerschein kann vorweg eine Belehrung erfordern, wenn etwa der Polizeibeamte weiß, dass dem Fahrzeugführer die Fahrerlaubnis (vorläufig) entzogen worden ist. |