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IV. Die Grenzlogenzeit

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Das Wiederaufleben der Freimauerei nach dem österreichisch-ungarischen Ausgleich bedeutete für die österreichische Bruderkette insofern einen Neubeginn, als nach mehreren Jahrzehnten der Verbotszeit kaum noch personelle Kontinuitäten vorhanden waren. In den sogenannten „Dezembergesetzen“ wurden staatsbürgerliche Rechte und Freiheiten festgelegt, die die Wiedereinführung der Freimaurerei begünstigten. Ludwig Lewis und Franz Julius Schneeberger stellten 1868 an die Behörden den Antrag, eine Loge „Zum heiligen Joseph“ zu genehmigen, die vorher während der Revolution kurzen Bestand gehabt hatte. Dieser neuerliche Versuch scheiterte allerdings am neuen Vereinsgesetz, in dem eine Kontrolle der Vereine durch staatliche Kommissare vorgesehen war.151 Die Initiatoren wollten diese Bestimmungen jedoch nicht akzeptieren. Das Vereinsgesetz des cisleithanischen, österreichischen Teiles der Monarchie enthielt Bestimmungen, die eine Logengründung ungemein erschwerten. So wurde gesetzlich den Behörden gestattet, zu jeder Vereinszusammenkunft und damit auch zu jeder Logenarbeit Vertreter entsenden zu können, was für die Freimaurer nicht akzeptabel erschien, weil durch ihre Rituale die Anwesenheit von Nicht-Freimaurern verboten war. In den Jahren 1874/1875 gab es einen neuerlichen Vorstoß von freimaurerischer Seite, der eine parlamentarische Behandlung dieses Themas und Abänderungsanträge für das bestehende Vereinsgesetz erreichte, aber zu keiner für die Freimaurerei positiven Lösung führte.

Wenige Wochen nach der Vereinbarung über den „österreichisch-ungarischen Ausgleich“, die Geburtsstunde der österreichisch-ungarischen Monarchie, meldete die „Neue Freie Presse“ am 18. Juli 1867:

Vor einigen Tagen fand in der inneren Stadt eine Zusammentretung von ehemaligen Mitgliedern der im Jahre 1848 in Wien bestandenen Freimaurerloge ‚Zum hl. Joseph‘ statt. Nach längeren Beratungen wurde der Beschluss gefasst, sich an die Große deutsche Landesloge zu Berlin, um die Ermächtigung zur Wiedereröffnung der Wiener Loge ‚Zum hl. Joseph‘ zu wenden. Wird diese Ermächtigung erteilt, so will man an das Ministerium die Bitte richten, dass es diese Wiedereröffnung bewillige.“

Ungefähr zur gleichen Zeit hieß es in der Wiener Vorstadt-Zeitung: „Die Freimaurer in Ungarn und Österreich sind ziemlich zahlreich; das weiß jedermann. In dem Augenblick, wo die Freimaurer bei uns ihre Logen öffnen und ihre Tätigkeit ausüben, wie es der Fall ist in Deutschland, England, Frankreich, Belgien, in der Schweiz, in Italien, Nord- und Südamerika, in den englischen Kolonien in Asien, Afrika und Australien usw., … dann ist es eine Macht, die wieder in der Welt imponieren kann.“152

Verbot, Verfolgung und Neubeginn

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