Читать книгу Kommentar zum Evangelium des Matthäus - Hilarius von Poitiers - Страница 27

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Und weil er nicht gestattet, daß wir jemals ohne versöhnliche Gesinnung seyen, befahl er, wir sollten uns schnell auf der ganzen Lebensbahn mit dem Gegner in Güte versöhnen, damit wir nicht, saumselig in der Aussöhnung, ohne den Frieden hergestellt zu haben, dem Augenblicke des Todes, uns nähern, und uns der Gegner dem Richter überliefere, und der Richter seinem Diener, und damit wir nicht in den Kerker geworfen, und nicht eher aus demselben entlassen werden, bis wir den letzten Heller bezahlt haben. In den Vorschriften des Gebetes des Herrn bitten wir um Verzeihung unserer Sünden nach unserm Beispiele, und flehen, in der Voraussetzung, daß wir den Gegnern Verzeihung gewährt haben, auch selbst um Verzeihung. Diese wird uns also versagt werden, wenn sie von uns Andern verweigert wird; und wir verurtheilen uns selbst als Schuldige, wenn wir, ohne unsere Feindschaften beseitiget zu haben, in die Zeit des Gerichtes übertreten, wo uns der Gegner dem Richter übergibt, weil uns der fortdauernde Zorn des Hasses gegen ihn als schuldig darstellt. Und weil die Liebe die meisten der Sünden deckt, und eine eifrige Fürsprecherin für unsere Verirrungen bei Gott ist; so werden wir den letzten Heller der Strafe bezahlen müssen, wenn nicht durch ihren Werth die Schuld einiger Vergehen losgekauft wird. Was aber von Mehrern über dieses Hauptstück gedacht worden sey, glaubte ich nicht abhandeln zu müssen. Denn dieses, daß wir beauftragt werden, uns mit dem Gegner wohlwollend zu versöhnen, haben sie auf die Eintracht des Leibes und des Geistes derer bezogen, welche sich einander entgegen sind; wir aber haben uns an den Gang der Lehre gehalten, sind über das Werk des Gesetzes, mit dem Evangelium voranschreitend hinausgegangen, und haben den Zusammenhang des Sinnes nicht zerstören zu müssen geglaubt.

Kommentar zum Evangelium des Matthäus

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