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Die Urtheile des menschlichen Gerichtes aber gebietet er nicht nur zu fliehen, sondern sogar mit freiwilligem Verlurste zu vermeiden; so daß wir dem, welcher uns bei Gericht den Rock nehmen will, auch den Mantel lassen, und durch unsere aus der Hoffnung zukünftiger Güter entspringende Verachtung des zeitlichen Hausgeräthes die Begierde und die Eitelkeit der unfruchtbaren Habsucht der Heiden als schnöde darstellen. Auch gebietet er, Allen zu geben, was sie nur immer fordern mögen, und von den Bitten derer, welche entlehnen wollen, Mund und Herz nicht wegzuwenden; damit sie mit dem, dessen sie bedürfen, durch unsere Freigebigkeit beschenkt werden, und damit wir entweder ihren Durst durch Trank, oder ihren Hunger durch Speise stillen, oder ihre Blöße durch dargereichte Kleidung bedecken, und so derjenigen Güter, welcher wir von Gott bedürfen, würdig befunden werden, indem die Gewohnheit zu geben die Würdigkeit zu erhalten verleiht. Auch gibt er zu erkennen, daß wir in der Ertheilung der Gnade, welche wir empfangen haben, bereitwillig seyn müssen; so daß die Ertheilung eines unentgeltlichen Gutes unentgeltlich sey, und wir denen, welche entlehnen wollen, nicht verweigern, was wir von Gott entlehnen, weil wir den Dienst der Mittheilung immer ohne Beeinträchtigung des Besitzes leisten werden.

Kommentar zum Evangelium des Matthäus

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