Читать книгу Abhandlungen über die Psalmen, Band 1 - Hilarius von Poitiers - Страница 70
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ОглавлениеDer Vollkommene und Gütige aber hat seine Güte und Seligkeit nicht ohne Maß und Ziel an uns angewendet. Denn er hat einem Jeden von uns Freiheit des Wandels und des Sinnes gestattet, ohne Zwang bei einem von beiden anzuwenden, so daß das Gesetz einen Jeden zwingen würde, von Natur gut oder böse zu seyn; sondern er hat, da er uns aus Wohlwollen zum Genusse seiner Seligkeit geschaffen, uns das Gelangen dazu durch das Verdienst eines unschuldigen und sittsamen Wandels bestimmt. Welche Ehre und Belohnung aber würde eine erzwungene Tugendhaftigkeit verdienen, wenn uns irgend eine uns angeborne Gewalt nicht böse seyn ließe? Dem Willen also ist das Gutseyn anheimgestellt, damit der gute Wille sich die Belohnung verdiene, und damit uns der Gewinn und Genuß dieser ewigen Seligkeit aus dem Verdienste zu Theil werden, und nicht Nothwendigkeit ohne Unterschied in Folge des Gesetzes walten möchte. Und obschon er uns zum Wollen des Guten, das heißt, zu einem frommen und sittsamen Wandel durch die Hoffnung, daß wir uns dadurch seine Güte und ihren Genuß verdienen werden, anregte, so fügte er doch die Strafe für die Hintansetzung und Verachtung seiner Güte bei, auf daß, da er uns die Freiheit des Willens, um seine Güte verdienen zu können, gelassen hatte, weil der Zwang der Natur kein Verdienst hätte, die gegenüber gestellte Furcht vor der Strafe täglich die Freiheit selbst im Zaume halten möchte. Und somit ist theils die Freiheit durch die Rücksicht auf das Gerechte und Gute zum Verdienen der Belohnung verliehen, theils durch die Güte Gottes die Macht der Freiheit vermittelst der Furcht vor der angedrohten Strafe beschränkt; damit die Hoffnung auf die verdiente Belohnung zum Wollen des Guten anspornen, und die Qual der angedrohten Strafe zum Nichtwollen des Bösen rathen möchte.