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§ 2Grundprinzipien und Systematik des Allgemeinen Teils

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Literatur: Becker, M., Vertragsfreiheit, Vertragsgerechtigkeit und Inhaltskontrolle, WM 1999, 709; Coester-Waltjen, D., Die Grundsätze der Vertragsfreiheit, JURA 2006, 436; dies., Schuldverhältnis-Rechtsgeschäft-Vertrag, JURA 2003, 819; Gernhuber, J., § 242 BGB – Funktionen und Tatbestände, JuS 1983, 764; Dilcher, H., Typenfreiheit und inhaltliche Gestaltungsfreiheit bei Verträgen, NJW 1960, 1040; Hadding, W., Leistungspflichten und Leistungsstörungen nach „modernisiertem“ Schuldrecht, in: Festschr. für Horst Konzen, 2006, S. 193; Henke, H.-E., Der Begriff des „Schuldverhältnisses“, JA 1989, 186; Jenal, O./Schimmel, R., § 242 – Verwirkung bei Gestaltungsrechten, JA 2002, 619; Madaus, S., Die Abgrenzung der leistungsbezogenen von den nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten im neuen Schuldrecht, JURA 2004, 289; Nagelmüller, M./Krafka, A., Die Entwicklung des „modernen“ Schuldvertragsrechts aus rechtssoziologischer Sicht, JURA 2013, 762; Paulus, C.G./Zenker, W., Grenzen der Privatautonomie, JuS 2001, 1; Ritgen, K., Vertragsparität und Vertragsfreiheit, JZ 2002, 114; Singer, R., Wann ist widersprüchliches Verhalten verboten?, NZA 1998, 1309; Teichmann, A., Nebenverpflichtungen aus Treu und Glauben, JA 1984, 545, 709; ders., Venire contra factum proprium – Ein Teilaspekt rechtsmissbräuchlichen Handelns, JA 1985, 497.

Rechtsprechung: BVerfG NJW 1958, 257 Lüthurteil – (Grundrechte als objektive Wertordnung – Einwirkung über Generalklauseln); BVerfG NJW 1994, 36 (Richterliche Inhaltskontrolle von Bürgschaftsverträgen bei starkem Übergewicht eines Vertragspartners); BGH NJW 1983, 109 (Zur Geltung von Treu und Glauben im Rahmen nichtiger Rechtsgeschäfte); BGH NJW 1983, 563 (Berufung auf Formnichtigkeit als Verstoß gegen Treu und Glauben); BGH NJW 1989, 1276 (Vertragsfreiheit: Zulässigkeit risikoreicher Geschäfte); BGH NJW 1990, 1251 (Grundsatz von Treu und Glauben als allgemeiner Rechtsgrundsatz im Steuerrecht).

7Der Allgemeine Teil des Schuldrechts im BGB ist von verschiedenen Grundprinzipien geprägt. Diese werden an späterer Stelle noch ausführlich erläutert, da sie sich konkret in verschiedenen Bereichen auswirken, etwa wenn es um die Entstehung des Schuldverhältnisses geht. Gleichwohl sollen hier vorab zwei der wichtigsten Prinzipien, die das gesamte Schuldrecht beherrschen, vorgestellt werden. Darüber hinaus werden in diesem Abschnitt zentrale Begrifflichkeiten erläutert, die das Schuldrecht des BGB insgesamt prägen und deren Kenntnis für die nachfolgenden Darstellungen unerlässlich ist.

Schuldrecht I - Allgemeiner Teil

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