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Vorwort zur 6. Auflage

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Das Allgemeine Schuldrecht zählt zu den zentralen Ausbildungsmaterien im Zivilrecht. Es nimmt auch aufgrund seiner hohen praktischen Relevanz in der universitären Lehre eine besondere Stellung ein. Regelmäßig bildet es den Gegenstand einer vier- oder sogar sechsstündigen Vorlesung im zweiten Studiensemester. Schon das zeigt seine besondere Bedeutung. Gerade wegen seiner komplexen Struktur bedarf es einer sorgfältigen, strukturierten Herangehensweise. Das Allgemeine Schuldrecht lässt sich nicht auf einen ersten Blick verstehen. Vielmehr wird nur der, der die Strukturen dieses Teils des BGB (er-)kennt, mit seinen Normen auch arbeiten und Fallgestaltungen lösen können.

Das vorgelegte Lehrbuch versucht vor allem genau das, nunmehr in seiner sechsten Auflage, zu leisten: den Studierenden, die zum ersten Mal mit dem Allgemeinen Schuldrecht in Berührung kommen, einen möglichst unmittelbaren Zugang zu dessen Strukturen zu ermöglichen. Daher sind die Ausführungen in besonderer Weise auf die erste „Berührung“ mit dieser Materie ausgerichtet. Doch auch diejenigen, die bereits weiter fortgeschritten sind oder vor ihrem Examen stehen, können mit Hilfe der am Prüfungsaufbau orientierten Darstellungsweise das Allgemeine Schuldrecht (erneut) verstehen. Je weiter fortgeschritten man im Studium ist, umso höher ist der Bedarf an strukturellem Verständnis. Gleiches gilt für diejenigen, die im Referendariat stehen und sich das materielle Zivilrecht, besonders das Allgemeine Schuldrecht, wieder in Erinnerung rufen wollen bzw. müssen. Die Darstellung des Stoffs orientiert sich daher an dem Vorgehen in der Falllösung. Auch zu diesem Zweck sind, wo es zweckmäßig ist, Prüfungsübersichten an den Anfang der unterschiedlichen Abschnitte gestellt, an denen sich der Aufbau der Darstellung orientiert. Verweise auf die wichtigste Rechtsprechung, auf Kommentare und sonstige Literatur ermöglichen eine vertiefte Beschäftigung.

Gerade ein Lehrbuch lässt sich nur dann verständlich verfassen, wenn man Gesprächspartner hat, die Verständlichkeit anmahnen, korrigieren und Geschriebenes einer kritischen Überprüfung unterziehen. Mein herzlicher Dank gilt daher meinem Lehrstuhlteam, das in mühevoller Arbeit die Neuauflage vorbereitet hat. Das gilt besonders für meinen Mitarbeiter Dr. Stephan Schmidt, aber auch für meine studentischen Hilfskräfte Vladimir Aldaschef, Lennard Dute, Solange Fischäss, Fabian Mecking, Nora Nagi, Annika Rischer und Canan Schneider. In den Monaten vor Abgabe des Manuskripts für diese Neuauflage waren alle mit außerordentlich hohem Engagement an der Überarbeitung des Textes und der Sichtung der neu erschienenen Rechtsprechung und Literatur beteiligt.

In die Neuauflage sind schließlich zahlreiche Anregungen und Korrekturhinweise vieler Leser*innen eingeflossen, die ich hier nicht alle einzeln aufführen kann. Für derartige Hinweise bin ich besonders dankbar – und nehme sie auch künftig gerne auf. Bitte mailen Sie sie direkt an mich: jacob.joussen@rub.de.

Bochum, im August 2020

Jacob Joussen

Schuldrecht I - Allgemeiner Teil

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