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3.3.1.4 διακονέω κτλ. in der Apostelgeschichte

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Die Untersuchung der Belegstellen innerhalb der Apostelgeschichte führe zu einem ähnlichen Befund wie im Lukasevangelium. Zunächst würden auch in der Apostelgeschichte organisatorische, die GemeindeleitungGemeindeleitung betreffende Aufgaben mit dem Lexem und seinen Derivaten bezeichnet werden. Damit verbunden sei für alle Aufgaben eine BeauftragungBeauftragung, die sowohl für eine VerkündigungstätigkeitVerkündigungstätigkeit als auch für Botengänge festzuhalten sei.1 Anhand von Apg 6,1–7Apg 6,1–7 werde darüber hinaus deutlich, dass auch karitative Tätigkeiten durch eine BeauftragungBeauftragung charakterisiert und entsprechend mit dem Lexem gekennzeichnet werden könnten. Jedoch sei damit weder ein „niedriges oder wohltätiges Dienstamt“ bezeichnet, noch könne die Perikope als „Einführung eines im modernen Sinne des Wortes diakonischen Amtes gedeutet werden.“2 Vielmehr illustriert die Perikope die Existenz verschiedener Leitungsgremien innerhalb der Gemeinde, für deren Nebeneinander das Aufkommen eines Konkurrenzgedankens bei den Adressatinnen und Adressaten durch die Schilderung von Arbeitsteilung und BeauftragungBeauftragung vermieden werden soll.3

Sofern das Lexem zur Bezeichnung einer BeauftragungBeauftragung verwendet wird, ist damit die Frage nach Autoritäts- und AbhängigkeitsverhältnissenAbhängigkeitsverhältnis bezeichnet. Dabei komme je nach Kontext entweder die AutoritätAutorität der beauftragten Person gegenüber den Adressatinnen und Adressaten, oder aber die abhängige und zur Rechenschaft verpflichtende Position der beauftragten Person gegenüber ihrem bzw. seinem Auftraggeber in den Blick.4 Ferner wird auch in der Apostelgeschichte das Lexem in Bezug auf den TischdienstTischdienst gebraucht, der jedoch wiederum als Metapher für die GemeindeleitungGemeindeleitung transparent sei, die im genannten Corpus als „Diakonie“ bezeichnet werde. Prüfstein für die auftragsgemäße Ausführung der gemeindeleitenden Tätigkeit werde in dieser Lesart der Umgang mit materiellen GüternGüter und die Versorgung von bedürftigen Personen mit Lebensmitteln, der „die Treue und Zuverlässigkeit eines von Jesus beauftragten Jüngers bzw. des späteren GemeindeleitersGemeindeleitung gegenüber seinem Herrn und Auftraggeber zeigt.“5 Damit messe sich der Anspruch des designierten GemeindeleitersGemeindeleitung auf AutoritätAutorität an seiner pflichtgemäßen Ausführung von Aufträgen. Vor diesem Hintergrund seien die Ausführungen des Autors des Lukasevangeliums auch für seine Adressatinnen und Adressaten auf ihre gegenwärtige Situation applizierbar.

Lukas verwende mit dem Lexem einen bereits im frühen Christentum bekannten Terminus für die GemeindeleitungGemeindeleitung, setzt diesen in Beziehung zum TischdienstTischdienst und belehre „spätere AmtsträgerAmtsträger, die sich möglicherweise sogar als Diakonoi bezeichnen, über ihr ‚Berufsethos‘ und ihre mit der BeauftragungBeauftragung auch verbundenen Pflichten […]“6 Dieser Gebrauch sei als Charakteristikum des Lukas festzuhalten, sodass Hentschel summierend festhält: „Der erzählerisch ausgedrückte Anspruch an christliche Gemeindeleiter und MissionareMissionar, die für VerkündigungVerkündigung und Gemeindegründung verantwortlich sind, sich auch für die Rolle und Aufgabe eines Tischdieners, eines διακονῶν, nicht zu schade zu sein, wird nach Lukas geradezu zum Ausweis und Prüfstein für die rechtmäßig beanspruchte AutoritätAutorität, Beauftragter Christi bzw. Beauftragter der Gemeinde zu sein.“7 Mit dieser BeauftragungBeauftragung sei sodann ein „Höchstmaß an Verbindlichkeit und Normativität“8 verbunden, dem eine Deutung als niedriges Dienstamt zweifelsohne widerspreche. Deswegen erscheine die Verwendung des Lexems bei Lukas sehr komplex: Auf der Erzählebene verwende es der Evangelist zur Beschreibung von Diensten bei Tisch. Auf der Metaebene hingegen sei dieser Gebrauch transparent für Gemeindeleiter als Orientierungshilfe in der Ausübung ihres Dienstes.

Die ausschließliche Anwendung von Maskulina im o.g. Zitat macht bereits ein weiteres Ergebnis von Hentschels Untersuchung des lukanischen Doppelwerkes deutlich, nach dem das mit dem zu untersuchenden Lexem bezeichnete Handeln von Frauen ausschließlich auf ein Handeln im Rahmen von praktischen Tätigkeiten begrenzt sei. Dieses erfahre durchaus eine positive Würdigung, jedoch keine (metaphorische) Erweiterung in Bezug auf ein gemeindeleitendes Handeln von Frauen. Somit korreliere der Gebrauch mit dem allgemeinen antiken Rollenverständnis, stehe jedoch im Widerspruch zur paulinischen Praxis und Verwendung des Lexems.9

Diakonie zwischen Vereinslokal und Herrenmahl

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