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3.3.1.5 Die weitere Entwicklung – ein Ausblick

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Im vorletzten Kapitel ihrer Monographie wendet sich Hentschel der deuteropaulinischen Literatur sowie nichtkanonischen Schriften zu. Als wichtigste Erkenntnis hält Hentschel fest, dass das Lexem in der spätneutestamentlichen Literatur häufig zur Bezeichnung des Vorgangs der Übermittlung der christlichen Botschaft gebraucht werde. So werde etwa in Kol 1,7Kol 1,7 aufgrund des Kontexts (vgl. Kol 1,5b-6Kol 1,5b-6) deutlich, dass die Aufgabe des DiakonosDiakonos EpaphrasEpaphras in einer Botschaftsübermittlung, genauer: in der gemeindegründenden VerkündigungVerkündigung des Evangeliums, bestehe.1 Eph 3,7Eph 3,7 zeige mit dem Gebrauch des Begriffs DiakonosDiakonos für PaulusPaulus, dass er als ein „von Gott beauftragter VermittlerVermittler göttlicher Geheimnisoffenbarungen gekennzeichnet [sei], dessen Aufgabe es ist, diese für andere verständlich weiterzugeben (3,4).“2 Auch die Belege in den Pastoralbriefen würden ein entsprechendes Verständnis erkennen lassen.3 Besonders hervorzuheben sei, dass sich im 1. Timotheusbrief ein Schwerpunkt des Einsatzes in der gemeindeleitenden VerkündigungVerkündigung abzeichne. 1Tim 3,8–131Tim 3,8–13; 1Tim 4,61Tim 4,6 würden im Zusammenspiel mit 1Tim 1,121Tim 1,12 zeigen, dass die Lehre und VerkündigungVerkündigung ein Schwerpunkt der Aufgaben der DiakoneDiakon sei. Aus diesem Grund summiert Hentschel: „Unter der Diakonie ist im 1. Timotheusbrief die BeauftragungBeauftragung zur gemeindegründenden bzw. gemeindeleitenden VerkündigungstätigkeitVerkündigungstätigkeit zu verstehen, die unterschiedliche Formen der Weitergabe des Wortes ebenso wie die mit der Glaubensüberzeugung im Einklang stehende Lebensweise beinhaltet.“4 Auch die entsprechende Titulierung des OnesiphorosOnesiphoros in 2Tim 1,182Tim 1,18 lasse die Deutung als Ausübung einer VerkündigungstätigkeitVerkündigungstätigkeit im weitesten Sinne zu. Auftraggeber seien in diesen Kontexten Gott oder eine konkrete Gemeinde. Von dieser Tendenz ergibt sich die Entwicklung, dass sich „mit der Zeit διάκονοςδιάκονος und διακονία zu spezifisch geprägten Begriffen entwickelten, mit welchen umfassend eine gemeindegründende und gemeindeleitende VerkündigungVerkündigung ausgedrückt werden konnte.“5 Damit sei der Weg vorgezeichnet, der zur Verwendung des Lexems als Bezeichnung für konkrete ÄmterAmt in der Gemeinde führe. Die BeauftragungBeauftragung bzw. Einsetzung der mit diesem Lexem Bezeichneten könne nun auch durch die Gemeinde bzw. deren Autoritäten erfolgen – neben einer unmittelbaren Einsetzung durch Gott bzw. Christus. Somit seien die beauftragten Personen, deren Tätigkeit sich im Mit- und Nebeneinander mit den ebenfalls erwähnten EpiskopenEpiskopos vollziehe, zur Rechenschaft gegenüber der Gemeinde verpflichtet.6

Diese Tendenz sei für die deuteropaulinische Literatur ebenso festzuhalten wie für die nichtkanonischen Schriften, obgleich zu betonen sei, dass der Gebrauch des Lexems keinen Rückschluss auf ein niedriges bzw. untergeordnetes Dienstamt zulasse. Es stehe eine BeauftragungBeauftragung im Mittelpunkt der Verwendung, deren inhaltlicher Schwerpunkt in der Verkündigungs- bzw. Lehrtätigkeit zu finden sei.7 Zudem lasse sich, darüber hinaus u.a. auch in den Briefen des Ignatius, kein Bezug zwischen dem Lexem und der AbendmahlsfeierAbendmahl feststellen. Eine Nutzung wie sie sich im Lukasevangelium darstelle, sei ebenfalls nicht festzuhalten. Hentschel summiert aus diesem Grund, dass das AmtAmt des DiakonosDiakonos keine Wurzel in einem Abendmahlskontext habe.8 Zuletzt sei zu erwähnen, dass sich mit der zunehmenden Herausbildung einer OrganisationsformOrganisationsform die Tendenz verbinde, dass Frauen entsprechend dem VorbildVorbild der paganen Umwelt von Leitungsämtern in der Gemeinde ausgeschlossen würden.9

Diakonie zwischen Vereinslokal und Herrenmahl

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