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3. Vergütungsfragen
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Vor bzw. bei Übernahme des Mandats soll der Verteidiger offen über die Honorierung seiner Tätigkeit sprechen. Das ist gerade für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren von Bedeutung und essentiell, um späteren Dissens mit dem Mandanten zu vermeiden. Die dabei bestehenden Probleme sind vielschichtig. Sie werden deshalb in einem besonderen Abschnitt zusammenhängend behandelt.[18]
Teil 1 Die Übernahme des Mandats › IV › 4. Die schriftlichen Mandatsbedingungen