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4. Die schriftlichen Mandatsbedingungen

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Will der Verteidiger seine zivilrechtlichen Beziehungen zu dem Mandanten abweichend von den gesetzlichen Vorschriften gestalten, muss er sich darüber mit dem Mandanten verständigen und einigen. Üblicherweise geschieht dies dadurch, dass der Verteidiger den Mandanten vorgedruckte Mandatsbedingungen unterzeichnen lässt. Das entsprechende Formular ist ein anderes als die Vollmacht (und ein anderes als eine evtl. Vergütungsvereinbarung); es handelt sich also um ein selbstständiges Schriftstück. Das wird in der Praxis nicht immer beachtet.

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Der Inhalt der schriftlichen Mandatsbedingungen unterliegt der Dispositionsfreiheit der Parteien; natürlich in den gesetzlichen Grenzen. Hier muss der Verteidiger sehr sorgfältig sein, da nicht alle vom Gesetz abweichenden Regelungen wirksam zwischen dem Verteidiger und dem Mandanten vereinbart werden können. Die Mandatsbedingungen können beispielsweise so aussehen:[19]

Muster 3

Mandatsbedingungen

In der Strafsache/Privatklagesache/Bußgeldsache/Zeugenvertretung/Beratung

wegen . . . . . .

gegen . . . . . .

vereinbaren Herr RA . . . . . ., Adresse . . . . . . (Rechtsanwalt/Auftragnehmer) und
Herr/Frau . . . . . ., Adresse . . . . . . (Mandant/Auftraggeber):
1. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts ist entsprechend den Haftpflichtversicherungsbedingungen auf die Höchstsumme von 1.000.000,00 € (in Worten: eine Million Euro) für den einzelnen Schadensfall beschränkt. Diese Haftungsbegrenzung gilt für alle Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, nicht jedoch für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Kardinalspflichten, sofern der aus der Verletzung von Kardinalspflichten entstehende voraussehbare Schaden die o.g. Höchstsumme übersteigt, beruhen.
2. Zur Einlegung von Rechtsmitteln und sonstigen Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur dann verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen hat.
3. Die Korrespondenzsprache mit ausländischen Auftraggebern ist deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehler wird ausgeschlossen.
4. Kostenerstattungsansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, der Justizkasse, sonstiger erstattungspflichtiger Dritter oder evtl. Rückzahlungsansprüche auf sichergestellte, hinterlegte oder beschlagnahmte Gelder jeglicher Währung des Auftraggebers werden in Höhe der Kostenansprüche des beauftragten Anwalts unwiderruflich, jedenfalls bis zur Höhe des geschuldeten Honorars, an diesen abgetreten, mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Schuldners anzuzeigen.
5. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich.
6. Die Verpflichtung des beauftragten Anwalts zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.
7. Der Anwalt ist berechtigt, Fotokopien oder Abschriften zur Vervollständigung der Handakten für Gericht und Gegner zu fertigen und zu berechnen.
8. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz aus den zwischen ihnen und dem Rechtsanwalt bestehenden Vertragsverhältnis verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in zwei Jahren nach Beendigung des Auftrags.
9. Der Ausgang des Verfahrens ist ohne Einfluss auf die Höhe des Honorars.
10. Sofern im Rahmen des Mandats unverschlüsselte E-Mail-Korrespondenz oder Korrespondenz per SMS ausgeschlossen werden soll, wird der Mandant dies schriftlich mitteilen. Der Mandant erklärt sein Einverständnis mit der elektronischen Speicherung seiner Daten.
Ort, Datum . . . . . . Unterschrift RA: . . . . . . Unterschrift Mandant . . . . . .
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