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I. Die Tätigkeiten nach innen

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Bevor der Verteidiger für seinen Mandanten in einer nach außen hin erkennbaren Weise tätig wird, muss er manches bedenken und mit dem Mandanten besprechen. Ein sofortiges „Losschlagen“ beeindruckt zwar den Mandanten, ist jedoch oft ein schwerer und nicht wieder gut zu machender Fehler.

Teil 2 Die ersten Tätigkeiten des VerteidigersI › 1. Das allererste Gespräch

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

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