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6. Behandlung in der Zollanmeldung
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Nach dem Zollrecht ist Ausführer, „a) eine Privatperson, die Waren aus dem Zollgebiet der Union befördert, wenn sich diese Waren im persönlichen Gepäck der Privatperson befinden; b) in anderen Fällen, in denen Buchst a nicht gilt: i) eine im Zollgebiet der Union ansässige Person, die befugt ist, über das Verbringen der Waren aus dem Zollgebiet der Union zu bestimmen, und dies bestimmt hat; ii) wenn i) keine Anwendung findet, eine im Zollgebiet der Union ansässige Person, die Partei des Vertrags über das Verbringen von Waren aus diesem Zollgebiet ist.“[16]
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Mit Inkrafttreten der UZK-DA wurde der zollrechtliche Begriff des Ausführers zunächst demjenigen der Exportkontrollrechts, namentlich Art 2 Nr 3 Dual-Use-VO angepasst, so dass Differenzen zwischen diesen Begriffen vorübergehend seltener wurden. Im Jahr 2018[17] wurde der zollrechtliche Begriff des Ausführers jedoch flexibilisiert, so dass die Parteien eines Ausfuhrgeschäfts nun in gewissem Maße die Person des zollrechtlichen Ausführers bestimmen können. Eine solche Flexibilität besteht nach Abs 2 für den außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer nicht, so dass es in der Praxis wieder häufiger vorkommen wird, dass zollrechtlicher und außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer auseinander fallen.[18] In solchen Fällen muss dies gem § 12 Abs 3 S 2 AWV, der mit der 14. ÄndVO in die AWV eingeführt wurde,[19] in der Ausfuhrzollanmeldung auch angegeben werden. Dies ist derzeit technisch wie folgt umzusetzen: Als Ausführer im zollrechtlichen Sinne in Feld 2 der Ausfuhranmeldung ist der Ausführer im zollrechtlichen Sinne anzugeben, zusätzlich wird in Feld 44 durch die Unterlagencodierung 3LLK angegeben, dass der zollrechtliche vom außenwirtschaftsrechtlichen Ausführer abweicht. Die EORI-Nummer des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers ist als Referenz zu nennen. Weitere Änderungen des ATLAS-Verfahrens werden erwartet.[20] In diesen Konstellationen ist außerdem zu beachten, dass der Ausführer im zollrechtlichen Sinne in diesen Fällen die ihm bewilligten Verfahrenserleichterungen nicht in Anspruch nehmen kann.