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1. Historische Entwicklung, Inhalt und Bedeutung
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Diese Legaldefinition entspricht § 4 Abs 2 Nr 1 AWG aF. § 1 ermöglicht es, den Verkehr mit Auslandswerten auch unter Inländern zu beschränken. Hieraus wird zT gefolgert, dass bereits die Definition von Auslandswert voraussetzt, dass der Inhaber Inländer ist.[40] Das dürfte nicht zutreffend sein, denn Beschränkungen des Handels mit Auslandswerten sind außerdem durch normale Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs gem § 1 Abs 1 S 1 1. Alt iVm S 2 möglich. Indes wird derzeit von der Möglichkeit, den Verkehr mit Auslandswerten zwischen Inländern zu beschränken, nicht Gebrauch gemacht. Der Begriff des Auslandwertes erfasst drei Fälle, nämlich unbewegliche Vermögenswerte im Ausland (Nr 1), Forderungen in Euro gegenüber Ausländern (Nr 2) und auf andere Währungen als Euro lautende Zahlungsmittel, Forderungen und Wertpapiere (Nr 3).