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4. Auf andere Währungen als Euro lautende Zahlungsmittel, Forderungen und Wertpapiere (Nr 3)

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Von dieser Gruppe werden alle Zahlungsmittel, Forderungen und Wertpapiere erfasst, die auf eine andere Währung als den Euro lauten. Unter Zahlungsmittel werden alle Werte erfasst, die im Wirtschaftsverkehr Geldfunktionen erfüllen, also Münzgeld, Geldscheine, Wechsel, Schecks, Akkreditive, Kreditbriefe, etc. Hiervon dürften auch neuere Zahlungsmittel erfasst sein, die im Internet verwendet werden, wie etwa Bitcoins. Zwar könnte aus dem Begriff der Währung gefolgert werden, dass hiervon nur staatlich emittierte Währungen erfasst werden sollen. Da es aber letztlich darum geht, den Währungsverkehr im Falle von Devisenknappheiten einschränken zu können, müssten auch solche auf andere Währungen lautenden Zahlungsmittel erfasst sein.

Außenwirtschaftsrecht

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