Читать книгу Außenwirtschaftsrecht - John Barker - Страница 105
1. Historische Entwicklung, Inhalt und Bedeutung
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Die Definition der Inländer ersetzt diejenige des Gebietsansässigen und entspricht ansonsten weitestgehend § 4 Abs 1 Nr 5 AWG aF. Als Inländer werden nun aber auch Personengesellschaften gezählt, die nicht Personenhandelsgesellschaften sind. Die Vorschrift regelt den Bezug zum Inland, den eine Person aufweisen muss, damit sie sich als Inländer qualifiziert. Den Begriff des Inlandes definiert § 2 nicht, hier wird davon ausgegangen, dass hierunter allgemein verständlich das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen ist.[80]