Читать книгу Außenwirtschaftsrecht - John Barker - Страница 100
1. Historische Entwicklung, Inhalt und Bedeutung
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Die Definition des Handels- und Vermittlungsgeschäftes wurde weitestgehend aus § 14 Nr 6 AWV aF übernommen. Diese Definition ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da §§ 46 ff AWV Genehmigungserfordernisse für Handels- und Vermittlungsgeschäfte für bestimmte Rüstungsgüter, Kriegswaffen oder Dual-Use-Güter aufstellen.