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VII. Drittländer (Abs 8)

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Die Definition des Drittlands entspricht weitestgehend § 4 Abs 1 Nr 4 AWG aF. Allerdings wird nunmehr nicht mehr auf das Gemeinschaftsgebiet abgestellt, sondern auf das Zollgebiet der Europäischen Union. Das wiederum ist in Abs 25 legaldefiniert. Allerdings geht diese Definition seit dem Inkrafttreten des UZK ins Leere. Allerdings kann hier übergangsweise auf die Definition des Zollgebietes der EU in Art 4 UZK zurückgegriffen werden. Mit dem Vollzug des Brexits stellt das Vereinigte Königreich faktisch ein Drittland dar. Allerdings ist dieser Umstand noch nicht in Art 4 UZK nachvollzogen. Des Weiteren wird während des Übergangszeitraums das Gebiet des Vereinigten Königreichs fiktiv zum Zollgebiet der Europäischen Union gezählt. Erst danach gilt das Vereinigte Königreich aller Wahrscheinlichkeit nach als Drittland.[52] Drittländer sind die Gebiete außerhalb des Zollgebietes der Europäischen Union mit Ausnahme von Helgoland.

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Der Hintergrund der expliziten Ausnahme Helgolands als Drittland wird in Art 161 Abs 3 ZK aF vermutet, wonach nach Helgoland gelieferte Ware nicht als aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt gelten. Diese Ausnahme geht auf das Reichsgesetz v 15.12.1890 zurück.[53] Nunmehr findet sich diese Regelung in den Art 140 Abs 2 und 141 UZK-DelVO.

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