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c) Rechtsverordnungen

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Zur Regelung spezieller Fragen wurde eine Reihe von Rechtsverordnungen erlassen. Als Beispiele seien die Hochschullehrernebentätigkeitsverordnung[218] und die Lehrverpflichtungsverordnung[219], ferner die Wahlordnung für die staatlichen Hochschulen (BayHSchWO)[220], die Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und die staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen[221] und die Verordnung über die virtuelle Hochschule Bayerns genannt.[222] Auf der Grundlage des Art. 106 II BayHSchG wurden Verordnungen über abweichende Regelungen vom Bayerischen Hochschulgesetz für die jeweiligen bayerischen Universitäten erlassen.[223]

1. Kapitel GrundlagenII. Rechtsgrundlagen › 7. Autonomes Recht der Hochschulen

Hochschulrecht im Freistaat Bayern

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