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Agrarwirtschaft

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Die Struktur der römischen Agrarwirtschaft wird in der frühen Republik durch das Nebeneinander einer Grundbesitzeraristokratie und eines zahlenmäßig weit überlegenen freien Kleinbauerntums bestimmt. Es überwiegt zunächst der Kleinbetrieb mit Parzellen zwischen 2 und höchstens 10 ingera. (Das Flächenmaß des iugerum entspricht etwa ¼ ha und bezeichnete ursprünglich einmal jene Fläche, die von einem Gespann an einem Tage umgepflügt werden konnte.) Auf diesen kleinen Parzellen wurde von den Bauernfamilien in der Regel nur für den eigenen Bedarf produziert, daneben auch noch das benötigte Handwerksgerät und die Textilien selbst hergestellt, somit eine vom Markt weithin unabhängige, reine Subsistenzwirtschaft betrieben.

Man hat ausgerechnet, daß bei mittlerer Bodenqualität in der Regel mindestens 7—10 iugera Land erforderlich waren, um für eine Familie von 4 Personen das für Ernährung und Saatgut erforderliche Getreide zu ernten. Damit ist bereits gesagt, daß sich diese kleinen agrarischen Wirtschaftszellen stets in einer außergewöhnlich prekären und labilen Situation befanden. Die Betriebe waren nur dann zu halten, wenn gleichzeitig der in Gemeineigentum befindliche ager publicus für Weide- und Futterwirtschaft genutzt werden konnte und wenn der Besitzer oder seine Familienangehörigen als Tagelöhner auf den benachbarten größeren Gütern der Aristokratie arbeiteten. Die wirtschaftlichen Interessenlagen, die hier bestanden, werden oft nicht gesehen. Es konnte jedoch kaum im Interesse eines Großgrundbesitzers liegen, für wirklich unabhängige, hinreichend große und völlig gesicherte Klein- und Mittelbetriebe seiner abhängigen Klienten einzutreten, solange er auf deren Mitarbeit in seinen eigenen Ländereien angewiesen war.

Andererseits versteht es sich von selbst, daß Mißernten und Dürren die Existenz der Kleinbetriebe schon in Friedenszeiten gefährdeten, erst recht aber der oft jahrzehntelange Kriegsdienst dieser Bauern, die noch immer den Kern und die Masse der Legionen bildeten, ganz zu schweigen vom Tod, schweren Verwundungen und Erkrankungen der Besitzer oder ihrer Söhne. Nach Schätzungen von T. Frank soll Rom im 2. Punischen Krieg auf diese Weise immerhin etwa 50.000 römische Bürger verloren haben. Die im einzelnen freilich problematischen Censuszahlen jener Jahrzehnte scheinen eine solche Auffassung zu stützen. Nach modernen Annahmen waren noch immer ca. 90 % aller Einwohner des Römischen Reiches in der Landwirtschaft tätig. Nur ist schon hier festzuhalten, daß sich die Kleinbetriebe, auch ohne alle äußeren Einwirkungen, praktisch in einer Sackgasse befanden. Eine Steigerung der Produktion war auf diesen kleinen Wirtschaftszellen nicht möglich, an den Erwerb neuer oder besserer Produktionsmittel überhaupt nicht zu denken.

Schon von Theodor Mommsen waren einst die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen jener Zerstörungshorizonte angesprochen worden, welche die Bewegungen Hannibals während des 2. Punischen Krieges in Süditalien hervorgerufen hatten. Arnold Toynbee hat diese zum Teil noch heute archäologisch faßbaren Zerstörungen einer erbitterten Kriegführung, in der auf beiden Seiten die Taktik der „verbrannten Erde“ angewandt wurde, bis ins einzelne untersucht. Vor allem darin sah er das auslösende Moment für die Entwurzelung der durch die langen Kriegsdienste ohnehin schon überforderten italischen Kleinbauern. Toynbee bestritt nicht, daß das Senatsregiment der römischen Aristokratie einiges unternahm, um die alte Besitz- und Wirtschaftsstruktur zu regenerieren. Er räumte auch ein, daß in einzelnen Landschaften, wie in Samnium und in Sizilien, die kleineren und mittleren Güter wenigstens teilweise reorganisiert wurden. Doch was wohl wichtiger ist, in großen Teilen von Apulien und Lukanien und in Mittelitalien wurde das Kleinbauerntum weithin verdrängt. Dort vor allem setzte sich jetzt eine neue landwirtschaftliche Betriebsform durch, jene des auf Viehzucht zugeschnittenen Großbetriebs, der die Sommerweide im Gebirge mit der Winterweide in der Ebene verband. In kleinerem Umfang ist diese halbnomadische „Transhumance“ auch schon früher vereinzelt beobachtet worden, doch erst die Möglichkeit der Verdrängung der Kleinbauern und die gleichzeitige Möglichkeit eines beträchtlichen Sklavenimports haben nach Toynbee eine Revolution in der italischen Agrarwirtschaft bewirkt. Die Tendenzen zur Großwirtschaft verstärkten sich daher zusehends. Nicht nur die Aufzucht von Rindern, Schafen und Ziegen in dieser systematisch betriebenen Weidewirtschaft, sondern auch die größeren Wirtschaftsformen der Villen mit ihrer Spezialisierung auf Wein-, Obst- und Olivenanbau und ihrem zunehmenden Einsatz von Sklaven bestimmten die Entwicklung der Zukunft. Dazu sind freilich auch andere Zusammenhänge zu berücksichtigen.

Das römische Territorium in Italien hatte vor dem 2. Punischen Krieg rund 24000 km2 umfaßt, im Jahre 180 v. Chr., nach der Annexion großer Teile Norditaliens, hatte es sich mehr als verdoppelt: es betrug jetzt rund 55000 km2. Peter Brunt, der sich zuletzt besonders intensiv mit den Fragen der Bevölkerungsentwicklung und Siedlungspolitik dieser Epoche befaßt hat, nimmt an, daß in der Generation nach dem 2. Punischen Krieg einmal im Norden Italiens, in der Gallia cisalpina, zum andern in Samnium und Apulien insgesamt ca. 50.000 Kleinsiedlerstellen für die Inhaber des römischen und latinischen Bürgerrechts geschaffen wurden. Auf den ersten Blick erscheint dies als eine sehr weitreichende sozialpolitische Maßnahme, doch ändert sie nichts an der Tatsache, daß diese Kleinbetriebe in der Regel eben wiederum nicht krisenfest waren, während umgekehrt nach wie vor der Großteil des neu annektierten oder des bei den ehemaligen Verbündeten Hannibals konfiszierten Landes direkt oder indirekt durch die Nutzung des ager publicus von der römischen Führungsschicht in Anspruch genommen wurde.

Die Festsetzung der Größe der Landparzellen für die Kolonisten war selbstverständlich immer auch ein Politikum. Für den Anfang des 2. Jahrhunderts v. Chr. ist bezeichnend, daß selbst in einem Augenblick, in dem der römische Staat über wirklich ausreichende Siedlungsflächen verfügte, etwa bei der Anlage der Kolonien in Parma und Mutina im Jahre 183 v. Chr., Kolonien, die zur Sicherung der Via Aemilia mit jeweils 2000 römischen Bürgern angelegt wurden, nach wie vor Siedlerstellen von nur 5—8 iugera zugeteilt worden sind — und dies blieb die normale Größe. Umgekehrt wurden nur zwei Jahre später, bei der Anlage der exponierten, sowohl strategisch als auch handelspolitisch besonders bedeutsamen latinischen Kolonie Aquileia die Veteranen, die sich hier niederließen, mit Gütern von im allgemeinen 50 iugera, die ehemaligen Centurionen sogar mit solchen von 100 iugera und die römischen Ritter gar mit Gütern von 140 iugera ausgestattet. Dem Umfang nach kamen diese Siedlerstellen somit bereits kleineren bis mittleren Villen nahe. Nur bleibt zu betonen, daß es sich hier um einen einmaligen Sonderfall handelte. Vor allem wurde die Siedlungspolitik des Senates um das Jahr 170 v. Chr. überhaupt eingestellt, nachdem die dringendsten Aufgaben der Veteranenversorgung scheinbar auf absehbare Zeit gelöst waren. Gerade diese Einstellung einer planmäßigen Siedlungspolitik trug nun mit am meisten dazu bei, daß die Verhältnisse auf dem römischen Staatsland, dem ager publicus, schließlich zu untragbaren Zuständen führten, auf die später, bei der Behandlung der gracchischen Reformen, noch einmal zurückzukommen ist.


Skizze Nr. 5: Die römischen Kolonien bis zur Gracchenzeit

ERLäUTERUNGEN ZUR SKIZZE NR. 5:

DIE RÖMISCHEN KOLONIEN BIS ZUR GRACCHENZEIT

(Zahlen hinter den Namen geben die Gründungsjahre an, die für da: 5. und 4. Jh. v. Chr. nur als Vermutungen zu bewerten sind.)

Bürgerkolonien(coloniae civium Romanorum) Latinische Kolonien

bis 338 v. Chr.:

30 Ostia (genaues Gründungsdatum unbekannt, fällt aber noch in die Königszeit) 32Signia 495 31Velitrae 494 38Suessa Pometia 494? 39Cora 494? 42Norba 492 37Ardea 442 45Circei 393 41Satricum 385 23Sutrium 383 24Nepet 383 53Setia 382
40 Antium 338
337—290 v. Chr.:
49 Cales 334
46 Tarracina 329
43Fregellae 328
36Luceria 314
48Suessa Aurunca 313
50Saticula 313
66Pontia 313
44Interamna Lir. 312
28Alba Fucens 303
33Sora 303
21Narnia 299
27Carsioli 298
49 Minturnae 296 49 Sinuessa 296
52 Venusia 291
289—201 v. Chr.:
20 Hadria 289
11 ScnaGallica 283 19 Casirum Novum 289 17 Cosa 273 59 Pacstum 273 9 Ariminum 268 51 Benevcntum 268 15 Firmum 264 34 Aesernia 263
12 Aesis 247 26 Alsium 247
60 Brundisium 246
29 Fregenae 243
18 Spolctium 241 2 Cremona 218 3 Placentia 218
200—133 v. Chr.:
35 Sipontum 194 55 Volturnum 194 56 Liternum 194 57 Puteoli 194 58 Salernum 194 61 Buxentum 194 63 Tempsa 194 64 Croton 194
62 Copia 193 65 ViboValentia 192
25 Pyrgi 191
6 Bononia 189
10 Pisaurum 184 14 Potentia 184 4 Parma 183 5 Mutina 183 16 Saturnia 183
22 Graviscac 181 1 Aquileia 181 8 Luca 180
7 Luna 177 13 Auximum 157

Im Sektor der Agrarwirtschaft bildet neben der prekären Situation der Kleinbetriebe die Ausbreitung und weitere Intensivierung der Villenwirtschaft den zweiten bedeutsamen Faktor der Gesamtentwicklung. Durch die Schriften von Cato und Varro, Werke, die etwa um 150 und 37 v. Chr. abgefaßt wurden, erhalten wir erstmals einen präzisen Einblick in die Wirtschaftsweise der römischen Führungsschicht. Die Herausbildung eines, zumindest relativen, Großgrundbesitzes ist bereits für die frühe römische Republik bezeugt. Ein entscheidender qualitativer Unterschied zwischen der Wirtschaftsweise auf diesen Gütern und jener auf den Parzellen der Kleinbauern bestand jedoch anfangs nicht. Auch die Großgrundbesitzer haben ihr Land möglichst weitgehend mit der eigenen Familie bewirtschaftet, daneben in den Stoßzeiten der Landarbeit abhängige Kleinbauern und Tagelöhner herangezogen, vor allem aber in größerem Umfang ursprünglich freie Kleineigentümer, die in Schuldknechtschaft geraten waren, eingesetzt.

An dem Phänomen dieser Schuldknechtschaft, die in den antiken Wirtschaftsformationen vor allem in der Übergangsphase von der Natural- zur Geldwirtschaft zu beobachten ist, entzündete sich insbesondere im 4. Jahrhundert v. Chr. eine starke Opposition der Kleinbauern und Kleineigentümer, die von der römischen Führungsschicht sehr geschickt aufgefangen wurde, indem die lex Poetelia des Jahres 326 v. Chr. zwar praktisch die Haftung der Person des Schuldners und damit die Schuldknechtschaft aufhob, gleichzeitig aber auch die Enteignung der Kleinbauern erleichterte.

Die Entwicklung während des 3. und 2. Jahrhunderts v. Chr. wird nun dadurch gekennzeichnet, daß die Schicht der Großgrundbesitzer alle bereits skizzierten Möglichkeiten und Chancen nutzte, um ihren Landbesitz zu vergrößern und um möglichst weite Teile des ager publicus in Bewirtschaftung zu nehmen. Diese Tendenzen erklären es, daß bis vor einigen Jahren die Auffassung vorherrschend war, es sei schon damals zur Ausbildung von Latifundien in Italien gekommen. Doch in neueren Untersuchungen wurde der Nachweis geführt, daß Latifundien im eigentlichen Sinne des Wortes, das heißt Güter mit einer geschlossenen Fläche von über 500 iugera erst in den Tagen Ciceros zu belegen sind, nicht früher. Zuvor dominierten jene kleineren Villentypen, wie sie Cato und Varro beschrieben hatten. Es wurden deshalb zuletzt drei verschiedene Kategorien von Villen unterschieden, nämlich 1. Kleinbetriebe mit einer Größe von 10 bis 80 iugera, 2. Mittelbetriebe mit einem Umfang zwischen 80 und 500 iugera und endlich 3. die eigentlichen Großbetriebe mit einer Bewirtschaftungsfläche von über 500 iugera.

Ihrer wirtschaftlichen Struktur nach sind diese Villen durch eine rationalisierte Arbeitsorganisation und durch eine Spezialisierung der Produktion auf ganz bestimmte, besonders gewinnträchtige Anbauzweige unter Berücksichtigung der naheliegenden Märkte und Absatzmöglichkeiten gekennzeichnet. Es ist evident, daß hier Kriterien der hochentwickelten hellenistischen Agrarwirtschaft übernommen wurden. Gleichzeitig bauten diese Villenwirtschaften aber auf der skrupellosen und systematisierten, dabei bis zur Perfektion durchorganisierten Ausbeutung der Sklaven auf.

Voraussetzung für den sinnvollen und rentablen Einsatz der relativ kleinen Sklavengruppen auf den Villen war jedoch eine durchgreifende Veränderung in der Produktionsweise. Während bei reinem Getreideanbau die kontinuierliche Beschäftigung der Sklaven während des ganzen Jahres nicht bewerkstelligt werden konnte, änderte sich diese Lage bei überwiegender Spezialisierung der Produktion auf intensiv betriebenen Reben- und Olivenanbau.

Dem reinen Rentabilitätsprinzip folgend, schlug Cato in seinem Werk diese Reihenfolge für Anbau und Bodennutzung vor: 1. Weinbau, 2. Gartenprodukte, 3. Weidenpflanzungen, 4. Olivenanbau, 5. Wiesen-, damit Weidewirtschaft und Viehzucht. Erst an letzter Stelle aber rangiert der Getreideanbau. Andernorts hat sich Cato ebenso unmißverständlich für den Vorrang der Weidewirtschaft vor dem Getreideanbau ausgesprochen. Wenn, wo immer möglich, Wein- und Ölproduktion stimuliert wurden, so dominierten im Umkreis der Städte, vor allem Roms, die Spezialisierung auf Geflügel-, Wild- und Fischzucht, Blumen, Obst und Gemüse, die bei guten Absatzmöglichkeiten und günstigen Verkehrsverbindungen einen hohen Gewinn versprachen. Aus dem praedium suburbanum entstand so die pastio villatica, wie der Terminus technicus für eine solche stadtnahe, auf Luxusprodukte spezialisierte Villenwirtschaft lautet.

Schon in den Gütern, die Cato beschreibt, einem Weingarten von rund 100 iugera und einem Ölgut von rund 240 iugera, wurde ein beträchtlicher Teil des Bedarfs an Getreide und Futtermitteln, aber auch an einfacherem Handwerksgerät selbst gedeckt, wichtigeres Werkzeug und bestimmte Textilien aber auf besonders qualifizierten Märkten eingekauft. Die Villen waren also keine Monokulturen. Etwa ein Drittel der Fläche diente der Selbstversorgung mit Getreide und der Aufzucht von Vieh. Im übrigen galt für Cato die Richtschnur, möglichst viel zu verkaufen, den Einkauf dagegen auf das unvermeidbare Minimum zu reduzieren. Zur Zeit Varros herrschte offensichtlich die Tendenz vor, die ergänzende Produktion auf den Villen weiter auszubauen. So werden nun auch Webereien und Wollschlägereien erwähnt und bei günstiger Verkehrslage die Einrichtung einer Gastwirtschaft mit Laden besprochen.

Die Zahl der auf den Villen beschäftigten Sklaven wurde möglichst klein gehalten, auf den von Cato beschriebenen Villen arbeiteten jeweils nur rund ein Dutzend Sklaven. Die in der Nähe von Pompeji ausgegrabenen Villen belegen zudem, daß diese Norm tatsächlich auch andernorts galt, denn die dort wieder freigelegten Räume dienten meist der Unterbringung von etwa 5—10, nur selten mehr Sklaven. Ergänzt wurde die Arbeit der Sklaven auch jetzt noch durch die Einstellung von Tagelöhnern, vor allem zur Zeit der Ernte, aber auch durch die Verpachtung bestimmter, anspruchsvollerer Arbeitsprozesse. Bei Varro finden sich übrigens bereits Ratschläge, die Einheit der Sklaven dadurch aufzusprengen, daß sie nicht nur oder überwiegend einer Nation angehören sollten.

Die Leitungsfunktionen auf den Villen lagen in der Hand von besonders qualifizierten und zuverlässigen Sklaven, des vilicus, des Verwalters, und seiner Frau, der vilica. Die Zahl des reinen Aufsichtspersonals nahm im übrigen zu, je weiter Arbeitsteilung und Spezialisierung vorangetrieben wurden. Die dafür erforderlichen, kontinuierlichen Aufwendungen für eine unproduktive Tätigkeit schlugen erheblich zu Buche. Aber eine ständige Anwesenheit des Villenbesitzers auf seiner Villa war schon deshalb nicht möglich, weil dieser einmal einen großen Teil des Jahres als Politiker in Rom zubrachte und dann in seinem repräsentativen Stadthaus lebte, zum andern, weil er in der Regel mehrere Villen besaß. Schließlich muß auch noch darauf hingewiesen werden, daß nicht jede Villa nur nach den Kriterien wirtschaftlichen Nutzens und Gewinns organisiert war. Eine große Zahl von Villen römischer Senatoren, vor allem am Golf von Neapel oder in anderen landschaftlich besonders reizvollen Gegenden, hatte primär die Funktion von Wohn- und Aufenthaltsstätten in einer Erholungslandschaft. Oft genug wurde in solchen Villen aber auch große Politik gemacht.

Krise und Untergang der römischen Republik

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