Читать книгу Kapitalmarkt Compliance - Karl Richter - Страница 252

III. Naming and Shaming

Оглавление

259

Soweit die BaFin eine Entscheidung wegen eines Verstoßes gegen die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten aus §§ 33 ff. WpHG erlässt, wird diese gem. § 124 WpHG auf ihrer Internetseite bekanntgemacht. Dabei wird die für den Verstoß verantwortliche Person namentlich benannt und die Vorschrift bekanntgegeben, gegen die verstoßen wurde. Nur in den Ausnahmefällen des § 124 Abs. 3 WpHG wird von einer Nennung personenbezogener Daten abgesehen oder die Bekanntmachung aufgeschoben.

Eine Löschung der Bekanntmachung erfolgt gem. § 124 Abs. 4 WpHG nach fünf Jahren, die Löschung personenbezogener Daten u.U. bereits früher.

Kapitalmarkt Compliance

Подняться наверх