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III. Zielsetzung und Inhalt des Deutschen Corporate Governance Kodex

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Der DCGK enthält zum einen eine zusammenfassende Darstellung der wesentlichen gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften sowie zum anderen die Wiedergabe international und national anerkannter Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.[12] Dadurch soll der DCKG die aktuelle Best Practice der Unternehmensführung vermitteln und darüber hinaus auch dazu beitragen, dass sich die in der Praxis vorherrschenden Verhältnisse in den Unternehmen den veränderten Zeiten und Umständen anpassen. Der DCGK fungiert insofern nicht nur als Standard-Ermittler sondern auch als Standard-Setzer.[13]

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Inhaltlich enthält der DCKG im Wesentlichen Regelungen, die das Verhältnis der Organe einer Aktiengesellschaft untereinander sowie zur Gesellschaft betreffen. Im Mittelpunkt stehen dabei der Vorstand und der Aufsichtsrat.

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Durch die am 7.2.2017 beschlossene Kodexänderung wurde die Ausrichtung an ethischen Prinzipien, dem „Leitbild des Ehrbaren Kaufmanns“ in der Präambel verankert. Dies wurde in der juristischen Literatur überwiegend kritisiert mit dem Argument, dass mangels Konkretisierung der Interpretationsspielraum zu Lasten der Rechtssicherheit zu weit sei, da auch das Aktiengesetz keinen entsprechenden Maßstab kenne.[14]

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Der DCGK bedient sich aus rechtstechnischer Sicht dreier unterschiedlicher Instrumente:

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