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I. Vorstand
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Die Vorschriften betreffend den Umgang mit Interessenkonflikten für den Vorstand finden sich in Ziff. 4.3 DCGK, wo die wichtigsten Interessenkonflikte explizit angesprochen werden.
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Ziff. 4.3 DCGK wurde 2015 überwiegend redaktionell geändert. Die Struktur wurde derjenigen von Ziff. 5.5 angepasst. Neu aufgenommen wurde die in § 112 AktG enthaltene Bestimmung, dass die AG gegenüber Vorstandsmitgliedern durch den Aufsichtsrat vertreten wird (Ziff. 4.3.3 S. 3).[44]